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So werden Händler über Paypal ausgetrickst

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PayPal unterstützt Händler bei der Abwendung von möglichen Zahlungsausfällen mit dem sogenannten 3-fach Schutz:

  1. Bei allen Risiken des Lastschriftverfahrens, also bei Rücklastschriften, Kontounterdeckung und Kontomissbrauch
  2. Bei Rückbuchungen von innerdeutschen Kreditkartenzahlungen
  3. Bei ungerechtfertigten Käuferbeschwerden

Der Schutz setzt voraus, daß sich der Händler an drei Regeln beim Versand hält:

  1. Mit Versandbeleg – Bewahren Sie bei Beträgen über 25 Euro den Versandnachweis auf
  2. An die richtige Adresse – Versenden Sie an die bei PayPal hinterlegte Adresse
  3. Zeitnaher Versand – Versenden Sie den Artikel möglichst innerhalb von 7 Tagen

Kein Schutz vor Zahlungsausfall wird allerdings gewährt, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von
PayPal vorliegt, wie beispielsweise Berechnung eines Aufschlags für die
Zahlung mit PayPal. Und bei den Nutzungsbedingungen setzen die Betrüger dann auch an.

Im Artikel TIPPS UND TRICKS Sicherheitstipps für Verkäufer in Sachen PayPal! bei Shop-und-Service wird recht ausführlich beschrieben, wie sich die Schummler die Paypal-Regeln zunutze machen um den Händler zu betrügen. Um sich davor zu schützen, sind folgende Grundregeln zu beachten:

  1. Bei PayPal-Zahlungen niemals an Selbstabholer!
  2. Niemals an eine andere Adresse als die bei PayPal hinterlegte!
  3. Niemals die Zahlung von einem fremden PayPal-Konto akzeptieren!
  4. Niemals als Päckchen, sondern nur als Paket mit Einlieferungsbeleg
  5. Niemals „Überzahlungen“ akzeptieren und behalten!

Und noch zwei weitere Tipps gibt uns der Autor mit auf dem Weg:

  1. Bei Cashbacks von Kreditkartenzahlungen aus dem Ausland greift der Verkäuferschutz nicht
  2. Als Verkäufer überlegen, nicht per Lastschrift oder Kreditkarte an PayPal zu zahlen

Im Artikel selbst, gibt es eine recht ausführliche Beschreibung zu den genannten Regeln und Tipps.

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