Jedenfalls will Amazon jetzt durch Druckerhöhung auf seine FBA-Händler dafür sorgen, dass mehr Artikel in die Logistikzentren in Polen und der Tschechischen Republik verlagert werden. Dazu hat die Handelsplattform nun seine Händler angeschrieben und eine Strafzahlung angekündigt für alle die, die der ausländischen Lagerhaltung NICHT zustimmen, wie ecomparo gestern öffentlich machte:
Allerdings ist eine solche Zustimmung für Händler keine Kleinigkeit. Denn wie auch Amazon selbst schreibt, folgt daraus u.U. einiges an steuerlich-bürokratischem Aufwand:
Eine Menge Steuerbürokratie für Händler
Das klingt in dem Schreiben relativ harmlos, dahinter steckt jedoch einiges an Bürokratie. Die steuerrechtlichen Folgen, die es hat, wenn ein deutscher Händler seine Waren in ein ausländisches Lager verbringt, hat die IHK Hannover am Beispiel Polen beschrieben:
Noch etwas klarer: Das Verbringen eigener Produkte in ein Lager im (EU-)Ausland stellt rechtlich ein „innergemeinschaftliches Verbringen ‚an sich selbst‘ dar. Dies ist in Deutschland steuerbar ist nach § 3 Abs.1a UStG. Werden allerdings bestimmte Voraussetzungen „buch- und belegmäßig nachgewiesen“, so ist diese Verbringung jedoch steuerbefreit nach § 6a Abs.2 UStG.
Doch das ist erst die halbe Miete, denn weiterhin ist laut IHK Hannover nötig:
- Meldung des innergemeinschaftlichen Erwerbs in Polen. Dazu wird eine polnische USt-IdNr. benötigt, die VOR dem Verbringen von Ware ins polnische Lager beantragt werden muss.
- Außerdem muss der Warenverkauf aus dem polnischen Amazonlager mit dem polnischen Umsatzsteuer-Satz in Rechnung gestellt werden. Händler mit FBA-Lagern in Polen müssen also die von Amazon erhaltene Umsatzsteuer nachträglich an das polnische Finanzamt melden und überweisen.
Mit all dem steht der Händler ziemlich allein da, weil dank des FBA-Konstruktes ja nicht Amazon, sondern der Händler selbst für die Einhaltung aller steuerrechtlichen Bedingungen verantwortlich ist. Und von Amazon sind hier auch keine Hilfestellungen zu erwarten. Ausführliche Infos zur steuerlichen Darstellung von (Konsignations-)lagern im EU-Ausland bietet die IHK Stuttgart hier. Hilfestellung zur steuerlichen Anmeldung in Polen bietet die Auslandshandelskammer in Polen (auf deutsch).
Einziger Ausweg: Freikaufen gegen 25 Cent
Weil sich dieser Aufwand für die meisten Händler kaum lohnen wird, dürften laut Vermutung von ecomparo vor allem solche Händler der Auslandslagerung zustimmen, die eh schon länger aus Polen zustellen (lassen). Denn diese betreiben diesen zusätzlichen steuerlichen Aufwand ja bereits. Alternativ würden nur Händler profitieren, bei denen die Einsparungen höher sind, als der neu hinzukommende Aufwand sowie die höheren Umsatzsteuersätze in Polen (23%) bzw. der Tschechischen Republik (21%).
Für das Gros der deutschen FBA-Händler aber dürfte der freundliche Hinweis Amazons, den Auslandslagern zuzustimmen nichts anderes sein, als eine Gebührenerhöhung um 25 Cent – pro versendeter Einheit, versteht sich.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub