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Schutz vor Google Penaltys

Der organische Suchmaschinen-Traffic zählt für die meisten Online-Shops zu den wichtigsten Besucherquellen, wie wir gerade erst wieder berichteten. Eine Google Penalty lässt die Sichtbarkeit eines Shops rapide absinken, was Besucher und folglich auch Umsatz kostet. Grund genug, um sich rechtzeitig vor einer Penalty zu schützen.

Wer mit seinem Online-Shop bei relevanten Suchanfragen auf den Top-Positionen gelistet ist, kann sich über jede Menge Besucher freuen, von denen anschließend möglichst viele zu Kunden konvertieren. Gute Google-Rankings sind also bares Geld wert. Nur ein Bruchteil der Suchmaschinen-Nutzer macht sich die Mühe, sich auch noch die Treffer auf den Seiten 2 und 3 anzuschauen.

Da die Rankings so wertvoll sind, ist es kein Wunder, dass viele Online-Händler und Website-Betreiber versuchen, beim Positionsklettern etwas nachzuhelfen. Nur die wenigsten halten sich beispielsweise strikt an die Google-Vorgabe, Do-Follow-Links zu kaufen. Solche Links, möglichst von renommierten Websites, sind für das eigene Ranking nach wie vor extrem wichtig.

Wer sich beim Verstoß gegen die Google-Richtlinien für Webmaster jedoch erwischen lässt, dem droht eine sogenannte Penalty. Eine Strafmaßnahme, die die Abstufung der Website auf den Search Engine Result Pages (SERPs) oder im schlimmsten Fall die komplette Verbannung aus dem Google-Index zur Folge haben kann. Man kann sich leicht vorstellen, dass solch eine Penalty ein Super-GAU für einen Online-Shop wäre.

So schützen sich Website-Betreiber vor Penaltys

Wie man sich vor solch einer Strafmaßnahme schützen kann, erklärt die Shopware Full Service Agentur arboro in einem Beitrag für die siebte Ausgabe von shopanbieter to go – dem kostenlosen Magazin für Online-Händler und E-Commerce-Entscheider. Hier die wichtigsten Facts in aller Kürze:

Offpage:

Onpage:

Unterschieden wird bei Google Penaltys zwischen zwei Varianten. Bei den sogenannten „manuellen Maßnahmen“ wird gezielt gegen eine Website von einem Google-Mitarbeiter eine Strafmaßnahme verhängt. Ist das der Fall, bekommt der Website-Betreiber in der Search Console eine entsprechende Mitteilung angezeigt – mit einem konkreten Hinweis darauf, was zu der manuellen Maßnahme geführt hat. So bekommt der Website-Betreiber Informationen geliefert, wie er dazu beitragen kann, dass die Penalty wieder aufgehoben wird. Konkret sind diese Informationen jedoch nicht. So nennt Google beispielsweise bei „unnatürlichen eingehenden Links“ kein konkretes Beispiel genannt, welche Links Google konkret im Verdacht hat. Hier müsste also die Gesamtzahl der eingehenden Links überprüft werden – was einen Riesenaufwand bedeutet!

Automatische Abstrafung

Anders als bei manuellen Maßnahmen können Websites auch in Folge von Algorithmus-Updates von Google automatisch abgestraft werden. Veränderte Ranking-Kriterien und –Bewertungen führen dazu, dass die Wertigkeit einer Website plötzlich schlechter eingestuft wird als zuvor. Das Problem ist bei solchen automatischen Abstrafungen, dass betroffene Seiteninhaber zunächst im Nebel stochern und nicht genau wissen, was der Grund für die plötzliche Schlechterstellung ist.

Ausführliche Informationen zum Thema Google Penaltys und zu den Möglichkeiten, diese schon im Vorfeld zu vermeiden, finden Online-Händler im Artikel „Die 6 besten Tipps zum Schutz vor einer Google Penalty“ in der siebten Ausgabe von shopanbieter to go.

Bildnachweis: Skitterphoto, pixabay.com

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