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eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnungen wegen (angeblich) veralteter Widerrufsbelehrung im Umlauf

Gastartikel: Bereits kurz nach der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in deutsches Recht am 13.6.2014 ist es zu einer Abmahnwelle gekommen, die einzig den Zweck verfolgen konnte, die Gesetzesänderungen auszunutzen, um das schnelle Geld zu machen. Nun sind erneut Abmahnungen im Umlauf, die diesen Anschein erwecken.

Abmahnungen durch die Bonodo UG

Derzeit werden verstärkt Abmahnungen durch die Bonodo UG (haftungsbeschränkt) an eBay-Händler versendet und diese zur Zahlung von 87,60 € innerhalb von 72 Stunden aufgefordert. Kommt der Betroffene der Aufforderung nicht nach, behält sich der Abmahner nicht nur vor, einen Anwalt einzuschalten und gerichtliche Schritte einzuleiten, sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu fordern.

Aus verschiedenen Gründen sollten diese Schreiben kritisch betrachtet und der Betrag in keinem Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig gezahlt werden.

Zulässigkeit der Abmahnung?

Zunächst greift das Unternehmen (teilweise) eBay-Angebote an, die bereits abgelaufen sind. Darüber hinaus behauptet es zwar, dass es im Wettbewerb mit dem abgemahnten eBay-Händler steht, entsprechende Angebote finden sich auf dem Online-Marktplatz allerdings nicht. Abmahnen darf aber nur, wer in Konkurrenz mit dem rechtswidrig handelnden Unternehmer steht. Anzuzweifeln ist folglich nicht nur das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes an sich, sondern auch ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien.

Keine Unterlassungserklärung gefordert

Weiterhin fällt auf, dass über die Abmahnung der Adressat nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, sondern diese lediglich angedroht wird. Über (ernsthaft gemeinte) Abmahnungen soll aber das wettbewerbsrechtliche Verhalten nicht nur abgestellt, sondern auch für die Zukunft verhindert werden. Letzteres wird allerdings ausschließlich über eben diese gefürchteten Unterlassungserklärungen erreicht. Daher sind sie bei den meisten Abmahnungen bereist vorformuliert und dem Schreiben beigefügt. Darüber hinaus sind sie auch strafbewehrt, um weitere Verstöße effektiv zu verhindern. Denn wer den Verstoß nicht abstellt, muss zahlen.

Da die Bonodo UG die Abgabe einer Unterlassungserklärung nur droht zu fordern, wenn der Abgemahnte nicht zahlt, entsteht der Eindruck, dass es dem Unternehmen vorwiegend um die Zahlung, nicht aber um die Wiederherstellung eines lauteren Wettbewerbs geht.

Fazit:

Die genannten Punkte lassen darauf schließen, dass es auch der Bonodo UG nur darum geht, über Abmahnungen Geld zu verdienen. Das ist wohl aber als rechtsmissbräuchlich im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG) anzusehen.

Sollten Sie also eine Abmahnung von der Bonodo UG erhalten haben, zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Ihr Protected Shops Team

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