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Aufgepasst beim Vertrieb von Staubsaugern

Seit heute gelten neue Regelungen beim Vertrieb von Staubsaugern. So sind beispielsweise ab sofort die Energieeffizienzklassen anzugeben – und zwar nicht nur bei allen Darstellungen, aus denen heraus das Gerät in den Warenkorb gelegt werden kann, sondern auch bei jeglicher Webung, die eine Aussage zum Energieverbrauch und/oder eine Preisangabe enthält. Gerade letzteres dürfte ja bei einer Werbung stets gegeben sein, beispielsweise auch Werbung in Preisvergleichsportalen (auch Google Shopping bzw. Google Produktanzeigen).

Darüber hinaus sind weitere Pflichtangaben auf der Produktdetailseite notwendig bzw. auf Seiten oder bei Darstellungen des Produktes, aus denen es in den Warenkorb gelegt werden kann. Genauere Informationen uns Tipps zur Platzierung gibt es bei der IT Recht Kanzlei.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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