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So bekommen Online-Händler den vollen Verkaufspreis für defekte Ware und Imitate

Und das Beste dabei ist – beschwert sich der Kunde bekommt ein anderer Händler den Ärger. Titel und einleitender Satz sind selbstverständlich ironisch gemeint. Aber manchmal bleibt beim Geschäftsgebaren von Amazon auch nur noch Ironie.

So berichtet heute etailment von einem Artikel der Welt. In diesem werden Markenhersteller zitiert, die bestätigen dass Amazon nicht lange rummacht, sollte deren Lagerbestand bei Amazon mal erschöpft sein. Dann wird der fehlende Artikel halt einfach von einem anderen Händler genommen. Hauptsache der Strichcode stimmt. Handelt es sich bei der Ware des anderen Händlers nun um ein Imitat oder defekte Ware und der Kunde beschwert sich, bekommt natürlich der Markenhersteller den Ärger ab. Schließlich, wurde die Ware ja in dessen Namen verschickt.

Der andere Händler indes kann sich jedoch freuen, schließlich wird sein Lager irgendwann mit Original-Ware ausgeglichen, welche er problemlos zum üblichen Verkaufspreis los wird. Das passiert übrigens nicht nur Markenherstellern, sondern kann jeden Händler passieren, der an Amazons FBA-Programm teilnimmt und Amazon seine Produkte verschicken lässt. Grund genug für einige Markenherstellern seinen Händlern die Teilnahme am FBA-Programm zu untersagen.

In diesem Zusammenhang, wurde uns auch Bemerkenswertes von einem Generalimporteur von US-Produkten berichtet. Dieser besitzt für die DACH-Region Exklusiv-Rechte auf einige Produkte und beliefert einerseits Amazon mit Ware und verkauft andererseits über Amazon direkt. Kundenbestellungen über seinen Händler-Account werden über Amazon FBA auch direkt von Amazon ausgeliefert.

Bestellt ein Kunde dieses Produkt nun direkt bei Amazon und ist dessen Lagerbestand jedoch leer, so bedient sich Amazon – so die Erfahrungen des Generalimporteurs – halt einfach beim FBA-Lager des Generalimporteurs.

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