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Musterbrief zur Umwandlung von Lastschriftmandaten in SEPA-Lastschriftmandate

Letzte Woche haben wir in einem „Rundumschlag“ das Thema SEPA beleuchtet. Neben den vielfältigen Aufgaben der systemtechnischen Umstellung steht für Händler, an, Kunden über die Umstellung auf SEPA zu informieren, wenn von diesen noch Einzugermächtigungen im Rahmen des bisherigen Lastschriftverfahrens vorliegen.

Dies kann unabhängig von einem bevorstehenden Lastschrifteinzug auf der Basis des neuen Verfahrens geschehen. Sinnvollerweise aber informiert man den Kunden aber genau dann, wenn sowieso der erste Lastschrifteinzug im SEPA-Verfahren ansteht. Denn dann kann dassselbe Schreiben genutzt werden, um die vorgeschriebene Benachrichtigung über die Umstellung auf SEPA sowie die für den Einzug benötigte „Pre-Notification“ in einem einzigen Schritt zu erledigen. Für die Benachrichtigung über die Verfahrens-Umstellung gibt es im Netz diverse Vorlagen, angeboten beispielsweise von der Deutschen Kreditwirtschaft, aber auch den einzelnen Banken.

Allerdings sind diese Vorlagen ausgesprochen „steif“ – im Bankendeutsch – formuliert. Für eine freundliche, offene Kommunikation mit Kunden taugen diese Texte im Grunde nicht, sie wirken eher abschreckend.

Dabei hat doch der Wechsel zum SEPA-Verfahren gerade aus Kundensicht deutliche Vorteile. Für Händler bietet sich dadurch hier die Möglichkeit eines zusätzlichen Kontaktpunktes mit dem Kunden. Dieser kann (und sollte) entsprechend positiv genutzt werden.

Hierzu bietet Shopanbieter.de in Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwälting Heukrodt-Bauer jetzt einen kostenlosen Musterbrief an, der mit einer verständlichen Erklärung des Vorganges unter Hervorhebung der Servicevorteile sehr viel besser als die amtlichen Vorlagen geeignet ist, zur Kundenbindung beizutragen.

Sie finden den Musterbrief im offenen .doc-Format hier im Know-how-Bereich

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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