Site icon Blog für den Onlinehandel

Die neuen Feed-Anforderungen von Google

Die Internetkapitäne haben sich die die neuen Feed-Anforderungen für Produkte von Google einmal genauer angesehen und einige Attribute gefunden, die einen genaueren Blick Wert sind. Aktionsbedarf dürfte für viele Händler beispielsweise bei der Bildgröße bestehen: Denn Produktfotos wünscht sich diese nun mit mindestens 800×800 Pixeln. Auch wenn diese Größe derzeit noch gar nicht angezeigt wird – offenbar hat Google hier ja vor, eine größere Anzeige zu ermöglichen. Wenn dies dann aufgeschaltet wird, möchte sicherlich kein Händler die eigenen Bilder in einem Viertel der Größe der Mitbewerbern sehen…

Bisher gab es oft Probleme beim Einpflegen von individuell gebundelten Artikeln oder Eigenproduktionen ohne einschlägige Kennungen. Hier bietet Google nun ein neues Attribut „Kennzeichnung existiert“ oderauf Englisch „identifier_exists“, das in solchen Fällen das Einfordern der vorgeschriebenen Kennzeichen wie EAN abschaltet.

Irgendwie muss Google nun auch erfahren haben, dass es hierzulande für eine erkleckliche Anzahl von Artikeln zwingend ist, Grundpreise anzugeben. Und schon gibt es hierfür jetzt die nötigen Attribute, nämlich eines für das Artikelmaß sowie eines für das Bezugsmaß. Beide deklariert Google als „Empfohlen, falls anwendbar, für Preiangaben pro Maßeinheit“. Ebenfalls eingeführt wurde die Möglichkeit, eine Energieeffizienzstufe anzugeben. Abgesehen von der Rechtslage sind beides eigentlich keine Frage von „Goodwill“, sondern von Kundenservice, weshalb Google auch schon allein aus dem Gedanken heraus, hier längst hätte reagieren müssen: Ersteres  erhöht die Preistransparenz, zweiteres ist eine Eigenschaft, die vielen  Kunden so wichtig ist, dass sie gern explizit danach  suchen oder sortieren möchten.

„Nicht jugendfrei“ ist nun auch als Attribut vergebbar – hierbei kann man allerdings keine eigenen Einschätzungen abgeben, sondern muss den Google-Richtilinien folgen. Nach denen sind in Deutschland generell keine Produkteinträge für Artikel mit der Beschränkung „Nur für Erwachsene“ zulässig. In diese Stufe  fällt man, wenn Website und/oder Produkt „Nacktheit“ zeigen oder zum Thema haben.

Der Artikel der Internetkapitäne beschreibt und bewertet über die genannten Attribute hinaus weitere Neuerungen bei den Feed-Vorgaben und nennt dabei auch die Kriterien, die wegfallen werden. Händler tun gut daran, sich mit den Änderungen auseinander zu setzen, bereits am 15. Juli treten sie in Kraft!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Exit mobile version