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Abmahnwelle? „Order Online USA Inc.“ mahnt durch BODE & PARTNER ab.

Es scheinen vermehrt Abmahnungen von der Firma Online USA Inc. durch die Rechtsanwaltskanzlei BODE & PARTNER versendet worden zu sein. Die Begründungen der Abmahnungen liegen in den Bereichen Produktinformationen sowie Buttonregel. Beispielsweise wird bei Artikelbeschreibungen bemängelt, dass diese unvollständig seien und somit der Händler den Informationspflichten nach „Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 1. HS EGBGB“ nicht nachgekommen sei.

Dabei werden teilweise auch sehr kuriose Vorstellungen geäußert, beispielsweise für CD-Rohlinge wird gefordert, dass „Inhalt, Altersfreigabe, Herkunftsland, Nutzung, Autor“ angegeben werden oder bei Einwegslips die „Volumina“… Klingt komisch, ist es für die Betroffenen aber natürlich nicht – und es scheint Betroffene in dreistelliger Zahl oder mehr zu geben!

Mittlerweile liegen der Anwaltskanzlei Weiß und Partner, die über die Abmahnungen in einem ausführlichen Artikel informiert, welche für 20 Branchen (von lebenden Fischen bis zu Kerzen, von Dessous bis zum Buchverlag) vor.

Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte sich unbedingt gründlich informieren. Generell sollte man keine Unterlassungserklärungen unterschreiben, ohne sich vorher gut beraten zu lassen. Im Fall  der Online USA Inc. sind die Unterlassungserklärungen laut Weiß & Partner viel zu weit gefasst…

Während die abmahnende Kanzlei Bode & Partner auf ihrer Website von nur „vereinzelten“ Abmahnungen spricht, zeigen die Kommentare auf den Artikel von RA Frank Weiß, dass es sich um Massen von Abmahnungen handelt. Damit kann wohl von einer Abmahnwelle gesprochen werden, was eine wirksame Gegenwehr erlauben dürfte. Dafür ist es wichtig, die ausgesprochenen Abmahnungen zu sammeln und sich zusammenzuschließen. Alle Infos dazu gibt es im obengenanten Artikel.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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