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Onlineshop kaufen oder verkaufen: Worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten?

Seit längerer Zeit wechseln über unseren Marktplatz sehr erfolgreich Onlineshops ihre Besitzer. Dabei werden wir sowohl von der Seite der Anbieter als auch von Interessenten oft gefragt, worauf denn beim Verkauf bzw. Kauf genau zu achten ist und welche Dinge beispielsweise unbedingt vertraglich geregelt werden sollten.

Wir sind keine Anwälte und können diese Fragen deshalb i.d.R. leider nicht zufriedenstellend beantworten. Nun hat sich Daniel Huber für die IT-Recht Kanzlei in einem Artikel dieses Themas angenommen. Von der Fragestellung „Was wird eigentlich genau verkauft?“ über die rechtliche Abwicklung des Übergangs bis hin zu diversen Haftungsfragen und dem Umgang mit etwaigen Mängeln werden alle wichtigen Punkte beim Verkauf eines laufenden Onlineshops beleuchtet.

Dabei bezieht der Jurist auch Stellung zum Thema Kundenbestand: Dieser gehört laut Huber in der Regel zum Veräußerungspaket und zwar „in Form der Kundendatenbank, falls eine solche vom Verkäufer aufgebaut worden ist“.

Mein Rat: Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Onlineshop zu veräußern oder zu kaufen sollte unbedingt diesen Artikel lesen: „Rechtsfragen beim Kauf eines Webshops“!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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