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Kartellamt prüft Amazon Preisparität

So war es gestern in einschlägigen Tageszeitungen oder Nachrichtenportalen zu lesen. Erfreulich für die vielen Händler, die sich bereits seit Jahren über die von Amazon geforderte Preisparität erbosen. Komisch nur, dass diese Meldung ein alter Hut sein müsste. Schließlich hatte nicht zuletzt die Auktionsplattform Hood erst im vergangenen November Klage gegen Amazons Preisparität eingereicht. Auch onlinemarktplatz berichtete bereits im April 2010 von einer entsprechenden Prüfung durch das Kartellamt.

Sei es drum, schließlich machte noch im Januar die Nachricht die Runde, dass es seitens des Kartellamts keinen Grund gäbe hinsichtlich der von Amazon geforderten Preisparität einzuschreiten. Da kann etwas Öffentlichkeitsarbeit der Sache und für Amazons Händler – die angeblich immerhin bis zu 39 Prozent von Amazons Aussenumsatz beitragen – nicht schaden.

 

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