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Haben Sie sehr treue Newsletter-Abonnenten?

Mit dem August endet in zwei Tagen auch die Übergangsfrist der 2009er Novelle des Bundesdatenschutz-Gesetzes für die Nutzung personenbezogener Daten zu Geschäftszweck.n. Wir wollen hier keine alten Kamellen ausbreiten, nur so viel:

Wenn Sie sehr treue Newsletter-Abonnenten haben, sollten Sie überprüfen, ob Sie bei diesen die Genehmigung zum Zusenden Ihrer Newsletter neu einholen müssen.

Denn ab Samstag müssen auch für alle Altadressen (gewonnen vor dem 01.09.2009!) die aktuellen Bedingungen des BDSG §28 Abs. 3 B eingehalten sein. Konkret:Sie müssen (nachweislich) eine schriftliche Einwilligung der Empfänger haben, dass sie die Mailadresse für Werbezwecke nutzen dürfen. Weitere Details gibt es hier.

Haben Sie schon immer das Double-opt-in-Verfahren eingesetzt (und können dies noch anhand der Protokolle nachweisen!), ist alles ok. Ansonsten gilt: Lieber heute oder spätestens morgen noch einmal anschreiben und um Bestätigung des Abonnements bitten!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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