Im Februar berichteten wir über die Neuregelungen zur „Gelangensbestätigung“, die alle Händler trifft, die umsatzsteuerfrei ins innergemeinschaftliche Ausland liefern. Nach diesen Neuregelungen wurden sie ab dem kommenden 1. Juli verpflichtet, bei jeder dieser Lieferungen eine umfangreiche Bestätigung des Empfängers im Ausland über das „Hingelangen“ der Ware einzuholen – eine bürokratisch überfrachtete Forderung, die in der Realität kaum umsetzbar ist.
Nun hat das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) das Inkrafttreten der Neuregelungen per Schreiben vom 1. Juni erst einmal ausgesetzt:
Die Vertreter des Bundes und der Länder haben auf Fachebene mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung befürwortet. Die Nichtbeanstandungsregelung wird daher bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der UStDV verlängert. […] Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die sog. weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind.
Konkret bedeutet dies:
- Bei Lieferungen in das innergemeinschaftliche Ausland ohne Berechnung der deutschen Mehrwertsteuer reichen zum Beleg des Gelangens der Ware ins Ausland weiterhin die bis Ende 2011 gültigen Papiere (Rechnungskopie plus sogenanntem „Weißen Frachtbrief“ des Spediteurs) aus. Und zwar mindestens bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der UStDV, die laut Informationen der DATEV zum 01.01.2013 geplant ist.
- Und: die Ausgestaltung der Neuregelungen zur Gelangensbestätigung wird wohl noch einmal überarbeitet und es besteht die Hoffnung, dass dabei das Bürokratiemonster entschärft werden wird.
Na also, geht doch…
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub