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Gelangensbestätigung: Neuerung kommt (erst mal) nicht

Im Februar berichteten wir über die Neuregelungen zur „Gelangensbestätigung“, die alle Händler trifft, die umsatzsteuerfrei ins innergemeinschaftliche Ausland liefern. Nach diesen Neuregelungen wurden sie ab dem kommenden 1. Juli verpflichtet, bei jeder dieser Lieferungen eine umfangreiche Bestätigung des Empfängers im Ausland über das „Hingelangen“ der Ware einzuholen – eine bürokratisch überfrachtete Forderung, die in der Realität kaum umsetzbar ist.

Nun hat das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) das Inkrafttreten der Neuregelungen per Schreiben vom 1. Juni erst einmal ausgesetzt:

Die Vertreter des Bundes und der Länder haben auf Fachebene mit Blick auf die Kritik der Wirtschaft an der Gelangensbestätigung eine (erneute) Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung befürwortet. Die Nichtbeanstandungsregelung wird daher bis zum Inkrafttreten der erneuten Änderung der UStDV verlängert. […] Zusätzlich wird geprüft, ob weitere Vereinfachungen (auch mit Bezug auf die bisherigen Belege wie die sog. weiße Spediteursbescheinigung) möglich sind.

Konkret bedeutet dies:

Na also, geht doch…

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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