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Google Analytics rechtskonform: So geht es

Nachdem die Verlautbarungen der Länderdatenschützer zuletzt für viel Wirbel sorgten, meldete sich letzte Woche der Datenschutzbeauftragte Hamburgs mit der angenehmen Nachricht, dass Google Analytics ab sofort datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Hierzu aber müssen vier Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es muss ein expliziter Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abgeschlossen werden
  2. Die Datenschutzbelehrung auf der Website muss vollständig sein und auch die Möglichkeit zum Widerspruch benennen
  3. Google Analytics muss so eingestellt werden, dass die getrackten IP-Adressen gekürzt werden
  4. Und alle alten (datenschutzwidrig erhobenen) Google Analytics-Trackingdaten müssen vollständig gelöscht werden.

In einem Informationsblatt (PDF) gibt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte genauere Hinweise zu den einzelnen Punkten. So findet sich hier beispielsweise ein Link auf einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung sowie Angaben dazu, wie in der Datenschutzbelehrung auf die Widerspruchsmöglichkeiten hingewiesen werden kann. Aber auch technische Hinweise zum Vorgehen zur IP-Kürzung und Datenlöschung sind enthalten.

Noch mehr ins Detail geht die Anleitung, die Klaus Patzwald im @-web-Blog zur Verfügung stellt. Damit gelingt die Umstellung des eigenen Trackings garantiert!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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