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Sofortüberweisung vs. Giropay 43:7

Wie Internet World Business berichtet, hat ibi research im Zuge einer Neuauflage seines E-Commerce-Leitfadens 400 Web-Händler zu deren eingesetzten Zahlverfahren befragt bzw. von diesen Antwort erhalten. Demnach setzen 43% der befragten Shop-Betreiber Sofortüberweisung und nur 7% den von verschiedenen Banken getragenen Mitbewerber Giropay ein.Auch die Nachspielzeit hat Giropay verloren. Wie bekannt wurde, hat das Bundeskartellamt in einer Stellungnahme vor dem Landgericht Köln die Muster-AGB des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) als wettbewerbsbehindernd eingestuft, soweit den Bankkunden darin vorgeschrieben wird, auf welchen Internetseiten sie ihre PIN und TANs verwenden dürfen.

Darum ging es ja letztlich in der von Giropay im Januar 2010 eingereichten Klage gegen die Payment Network AG (Sofortüberweisung). Deren Zahlverfahren würde die Kunden „zum Bruch der Banken-AGB“ verleiten, da Bankkunden ihre PIN und TANs entgegen der Banken-AGB einem Drittunternehmen verfügbar mache.

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