Site icon Blog für den Onlinehandel

Endlich: ebay integriert Widerrufsbelehrung wirksam

Laaaaaaaaaaaaaang hat es gedauert (und eine gesetzliche Vereinfachung brauchte es) – nun kommen sie: Die verkürzte Widerrufsfrist von 14 Tagen bei ebay und verbunden damit auch die Wertersatz-Möglichkeit. Halleluja!

Seit Jahren leben Händler bei ebay mit dem Problem, dass die Widerrufsbelehrung nicht rechtzeitig an den Kunden gesendet wird, mit der Folge, dass sich die Widerrufsfrist auf 1 Monat verlängert und ein Wertersatz gar nicht möglich ist. Nun – wohl im Zuge des Umbaus von ebay zu einem Kaufhaus – hat ebay seine Technik geändert:

So schreibt ebay:

Ab dem 11. Juni 2010 tritt ein verändertes Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Gewerbliche Verkäufer können dann wie in herkömmlichen Online-Shops auch auf eBay ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen. eBay unterstützt seine gewerblichen Verkäufer bei der Umsetzung der geänderten Rechtslage. Ab voraussichtlich Juli 2010 wird die in „Mein eBay“ hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld „Rücknahmebedingungen“ angegebene Widerrufs- und Rückgabebelehrung automatisch in die E-Mail zum Angebotsende integriert und so dem Käufer – wie vom Gesetzgeber verlangt – unverzüglich nach Transaktionsende in Textform mitgeteilt.

Gleichzeitig gehen weitere technische Neuerungen an den Start, die Händlern die Arbeit erleichtern sollen, darunter ein Tool zur automatischen Beantwortung von Kundenanfragen, ein Assistent zur Meldung nicht bezahlter Artikel und ein Bearbeitungstool (im Betastadium), das ein gebündeltes Bearbeiten mehrerer Angebote ermöglicht.

Alle Neuerungen für Händler sind hier beschrieben.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Exit mobile version