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Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel sollen verschärft werden

Jeder zweite Onlinehändler sieht sich Restriktionen seitens seiner Lieferanten ausgesetzt. Wenn es nach dem Willen der Hersteller geht, soll das Thema nun weiter erheblich verschärft werden. ebay reagierte kürzlich mit einer Online-Petition gegen die Vertriebsbeschränkungen und legte der EU mehr als 750.000 Unterschriften vor. Doch worum geht es eigentlich?

Die EU-Kommission plant eine grundlegende Überarbeitung der der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen ("Vertikal-GVO")". Das Fazit von Rechtsanwalt Rolf Becker der Kanzlei Wienke & Becker aus Köln, anlässlich des 16. EC-Forums des ECC Handel, fiel wie folgt aus: "Insbesondere sollen Beschränkungen des Internethandels kartellrechtlich zulässig sein, die zur Zeit noch verboten sind."

Onlinehändler sollen künftig ein stationäres Geschäft nachweisen können

Die Gruppe der Hersteller plädiert im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der Vertriebsvereinbarungen grundsätzlich für die Einführung einer Kopplung von Internethandel und stationärem Geschäft. Dies kann insbesondere für den selektiven Betrieb von Bedeutung sein, für den der Anbieter nach der GVO von seinen Händlern verlangen kann, über ein Geschäft oder einen Ausstellungsraum zu verfügen, bevor sie den Online-Vertrieb aufnehmen.

Die Gruppe der Internethändler widerspricht dieser Regelung und geht davon aus, dass insbesondere durch die verbindliche Kopplung von stationärem und Internethandel ein effektives Verbot und eine massive Einschränkung des Internethandels entstehe. Prohibitiv hohe zusätzliche Kosten für die Errichtung eines stationären Handels führten dazu, dass all jene Marktteilnehmer vom Wettbewerb ausgeschlossen würden, die ausschließlich den Handel über das Internet betreiben wollten.

Was Online-Käufer wirklich wollen, wissen sie selbst am besten

In seiner Stellungnahme zur Überarbeitung der Verordnung stellt der Bundesverband der Verbraucherzentrale klar, dass die verbindliche Kopplung des Internethandels in selektiven Vertriebssystemen an die gleichzeitige Existenz eines stationären Geschäfts keinen Gewinn für den Verbraucher darstellt.

Durchaus unterschiedliche Blickwinkel auf die Diskussion gewähren übrigens die Onlinehändler in den Kommentaren zur eBay-Petition. Während sich die einen freuen, dass den sog. "Billigheimern" der Garaus gemacht werden soll, sehen die anderen die freie Marktwirtschaft gefährdet.

Nicht ganz vergessen werden sollte auch, dass die Hersteller bereits jetzt einige Mittel zur Beschränkung des Onlinehandels nutzen, um unliebsame Onlinehändler loszuwerden. Sei es, dass diesen nur schlechte Konditionen geboten oder WKZ und Kickbacks verwehrt werden. Auch mit den Lieferzeiten lässt sich der Markt ja durchaus regulieren. Unliebsam könnte beispielsweise sein, wer die Produkte mehr als zehn Prozent unter der unverbindlichen Preisempfehlung anbietet.

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