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Erste Abmahnung wegen Google Base

Obwohl das Urteil bisher noch nicht im Volltext vorliegt und die Tinte auf der Pressemitteilung zum BGH-Urteil kaum getrocknet ist, werden schon die ersten Abmahnungen zu den fehlenden Versandkosten bei Google Base verschickt. Heute vor zwei Wochen entschied der Bundesgerichtshof, dass auch in Preissuchmaschinen neben dem Preis Angaben zu den Versandkosten gemacht werden müssen.

Der shopbetreiber-blog.de berichtet nun von einer ersten Abmahnung mit jedoch fragwürdigen Aufmachung. So scheint der angesetzte Streitwert unangemessen hoch. Dafür ist die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung umso kürzer. Unter Abmahnanwälten nennt man das wohl ausgleichende Ungerechtigkeit.

Grundsätzlich sei jedoch zu prüfen, ob die Abmahnung gerade wegen des unangemessen hohen Streitwerts in Höhe von 25.000 EUR und der kurzen Frist rechtsmissbräuchlich sein könnte. Unabhängig davon wird empfohlen, dass Shopbetreiber Preissuchmaschinen, welche die Versandkosten nicht mit ausweisen, zumindest vorläufig zu meiden.

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