Heute hat die IT-Recht-Kanzlei einen Artikel mit umfangreicher Urteilssammlung zu dieser Problematik veröffentlicht. Das Fazit ist nicht neu, auch die IT-Recht-Kanzlei rät dazu, umbedingt die vorgegebenen Felder zu nutzen, damit die vorschriebenen Infos auch im WAP- (und mobile-)Portal ankommen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
PS: Anlass (oder Basis) des Artikels ist eventuell eine
Mailaktion Axel Gronens (wortfilter), der (angeblich hunderte) von
Händlern mit fehlerhaften Angeboten (AGB-Hinweis fehlte) auf die
WAP-Problematik hinwies. Dies hatte offenbar Unruhe unter den ebay-Händlern erzeugt. In seinem entsprechenden Artikel auf Wortfilter wirbt Gronen für ein AGB-Paket der IT-Recht-Kanzlei, was manchem Beobachter schal aufstieg. Gronen selbst begründet seine Mailaktion damit, Abmahnwellen auf der Basis seines geplanten Artikels vorbeugen zu wollen.
Tatsächlich ist es bei der Berichterstattung immer schwierig abzuwägen: Nennt man ein Problem, kann dies viele Händler warnen – aber auch Abmahner auf Ideen bringen. Auch wir wägen daher jeden Fall sorgfältig ab – und haben uns schon das eine oder andere Mal gegen die Veröffentlichung eines Problemes entschieden.