Site icon Blog für den Onlinehandel

Echte und unechte Abmahnungen

Heute kam wieder der "Abmahnwarner"-Newsletter des Abmahnwelle e.V. an, Anlass, sich die momentan zirkulierenden Abmahnungen anzusehen:

Keine echte Abmahnung sind die "Fake-Abmahnschreiben", in denen ein Unbekannter im Namen der Wettbewerbszentrale auftritt, wie das Shopbetreiber-Blog berichtet. Die Wettbewerbszentrale selbst distanziert sich und es wird allgemein geraten, das in den Schreiben unterbreitete Angebot zu ignorieren. Dieses Angebot bietet gegen eine Zahlung von knapp 200,- Euro den Verzicht auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung an. Wer solch ein Schreiben erhält, sollte Anzeige wegen Betrugs stellen!

Ernsthafte Abmahnungen dagegen laufen aktuell über unterschiedliche Themen:

So berichtet die IT Recht-Kanzlei von Abmahnungen an Händler, die Textilien vertreiben und dabei die Materialbezeichnung "Bambus" nutzen. Ein Herr Robert Franzen hat hier bereits über ein halbes Dutzend Händler abgemahnt, weil deren Bezeichnungen "Bambus", "Meryl", "Spandex" oder "Lycra" nicht den laut Textilkennzeichnungsgesetz erlaubten Kennzeichnungen entsprechen.

Außerdem listet die IT Recht-Kanzlei aktuell noch Abmahnungen von

Der bereits erwähnte aktuelle Abmahnwarner warnt vor Abmahnungen zur Wertersatzklausel bei eBay: "Die Wertersatzklausel wurde bis ende letzten Jahres nicht abgemahnt, jetzt allerdings wird auch diese abgemahnt." und weist darauf hin, dass diese Klausel bei "eBay und ähnlichen Plattformen, in denen der Käufer den Kaufvertrag mit dem letzten Klick abschließt" nicht zulässig ist!

Sony Deutschland wehrt sich laut eigener Pressemitteilung aktuell gegen "irreführende Internetangebote"gegen in Deutschland geltende rechtliche Bestimmungen eingeführte Produkte" sowie " mit dem Mittel der Abmahnung. Zum Zeitpunkt der Pressemitteilung waren zwei Händler erfolgreich abgemahnt worden. Die Gründe laut Sony: "Diese Unternehmen hatten ein Sony Produkt entweder ohne Hinweis auf die fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder ohne die zwingende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register bzw. unter Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie in ihren Online-Shops angeboten und die Produkte damit entgegen den in Deutschland geltenden maßgeblichen Bestimmungen vertrieben." Angekündigt wird, dass "Sony Deutschland nun kompromisslos und mit der gebotenen Härte vorgehen (wird)".

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Exit mobile version