Site icon Blog für den Onlinehandel

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2019

Cookies, Prosecco und Pringles – in diesem Monat ging es zwar nicht um die Wurst, aber um Datenschutz, Fernabsatzrecht und geschützte Produktbezeichnungen.

Cookies nur noch mit Einwilligung?

Den Anfang hat der Europäische Gerichtshof am 01.10.2019 gemacht: Er hat die Feststellung getroffen, dass für das Setzen von Cookies die Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Seit dem sprudelt das Netz vor Interpretationen über: Die eine Seite sagt, dass nun für jedes noch so kleine Cookie eine Einwilligung benötigt werde; die andere ignoriert das Urteil mit der Begründung, dass erst einmal der deutsche Gesetzgeber tätig werden müsse, denn: Das Urteil widerspricht dem deutschen Telemediengesetz (TMG). Gemäß TMG muss nämlich keine Einwilligung eingeholt werden.

Die Wahrheit, beziehungsweise die rechtssichere Umsetzung, liegt sicherlich in der Mitte: Die Urteile des EuGH gelten unmittelbar in allen EU-Staaten und müssen angewendet werden. Dies spricht dafür, dass nicht nur Gerichte und Behörden danach handeln müssen, sondern auch die E-Commerce-Branche. Hören lässt sich auch die Ansicht, dass für das Setzen notwendiger Cookies, wie beispielsweise der Session-Cookies, keine Einwilligung erforderlich ist, denn: Ohne diese Cookies würde keine Seite funktionieren. Alles was darüber hinausgeht, könnte bewilligungspflichtig sein. Es bleibt weiter spannend. 

Justizministerkonferenz: Hamburg will Gewährleistungsrechte ausdehnen

Um die Lebensdauer von Elektro- und Elektronik-Artikeln zu verlängern, hat Hamburgs Justizsenator auf der Ministerkonferenz vorgeschlagen, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher auszudehnen. Möglich ist dies prinzipiell, da die EU lediglich ein Mindestmaß an Rechten vorschreibt.

Konkret geht es dem Senator um zwei Maßnahmen: Zum einen soll die Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte verlängert werden. Zum anderen soll die Beweislastumkehr von einem halben auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Das bedeutet: Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorliegt. Will der Händler nicht für den Mangel haften, muss er das Gegenteil beweisen.

Ob diese Vorschläge angenommen werden, ist allerdings Zukunftsmusik: Zunächst muss über den Beschluss auf Bundesebene entschieden werden.

Ist die Marktplatzhaftung rechtswidrig?

Die EU-Kommission hat gerade ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es geht um die Marktplatzhaftung. Diese verstößt nach ersten Einschätzungen gegen EU-Recht, da sie ineffizient und unverhältnismäßig sei. 

Grund für diese Einschätzung ist, dass zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, der insbesondere Händlern aus Fernost nachgesagt wird, alle Händler bei ihren Marktplatzbetreibern eine sogenannte Erfassungsbescheinigung einreichen müssen. Dies erschwere den Weg von europäischen Unternehmen auf den deutschen Markt. Außerdem werde für 2021 ohnehin eine europarechtliche Lösung geplant.

Verbraucherschützer bekommen weniger Geld

Die bei den Verbraucherzentralen angesiedelten Marktwächter müssen im kommenden Jahr mit einem kleineren Budget auskommen: Statt 13 Millionen Euro, bekommen sie 2020 zehn Millionen Euro aus der Staatskasse.

Die Regierung ist der Ansicht, dass sich die Marktwächter effizienter organisieren müssen: Derzeit verschlinge die dezentrale Organisation unnötig viel Geld. 

Pringles von italienischer Polizei beschlagnahmt 

In Italien wurden mehrere Hundert Packungen Pringles beschlagnahmt. Es handelt sich dabei um die Prosecco-Pringles, die das Unternehmen als Feiertagsspecial auf den Markt gebracht hatte. Das Problem: Prosecco ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung für Schaumweine aus einer bestimmten Region in Italien. 

Hätte Pringles seine Chips als „mit Prosecco-Aroma” bezeichnet, hätte es das Problem sehr wahrscheinlich nicht gegeben.

Exit mobile version