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Presseschau KW 50: Amazon schasst Crap-Produkte, von Floerke meldet Insolvenz an, Google startet Marktplatz in Frankreich

Zeitungs-Schlagzeilen

In der KW 50 wurde bekannt, dass Amazon in dem USA sein Sortiment – und seine FBA-Lager – kräftig ausgemistet hat. Google wird Anfang 2019 seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping in Frankreich zum vollwertigen Marktplatz ausbauen. Zum Jahreswechsel tritt nicht nur das neue Verpackungsgesetz, sondern auch das Jahressteuergesetz in Kraft, das Änderungen für die Definition und Regelung von Gutscheinen mit sich bringt. Und der monatelange Absturz des DHDL-Startups von Floerke endet mit einem harten Aufschlag: Gründer David Schirrmacher musste Insolvenz anmelden.

 

Die Themen der Woche

Amazon trennt sich in den USA von einer ganzen Reihe von unprofitablen Produkten, intern mit dem schönen Akronym Crap („Can’t realise a profit“) abgekürzt. Dazu gehören Produkte wie Wasserflaschen, Papiertaschentüchter oder Snacks; vieles was weniger als 15 US-Dollar kostet und schwer oder unförmig ist, wird in Frage gestellt, berichtet Business Insider. Dabei verbannt Amazon die „Crap“-Artikel nicht vollständig aus dem Sortiment; Dritthändler dürfen viele der Produkte weiterhin verkaufen. Nur aus den hauseigenen Lagern sollen die ungeliebten Artikel verschwinden, Dritthändler und -Hersteller sollen sie künftig selbst verkaufen.

Dass chinesische Verkäufer sich auf Amazon nicht immer an die Regeln halten, ist bekannt. Als ein Mitarbeiter des Projektoren-Herstellers Aiptek Konkurrenz-Angebote eines Projektors ohne WEEE-Nummer bei Amazon meldete, löschte der Marktplatz zwar nach einigem Nachhaken die fraglichen Angebote, sperrte aber den chinesischen Händler nicht für seine Verstöße. ->Spiegel

Google Shopping könnte bald mehr sein als nur eine einfache Preisvergleichsmaschine. Anfang 2019 will Google einen eigenen Marktplatz in Frankreich einführen. Mit der neuen Google Shopping-Plattform steht das Technologie-Unternehmen in direkter Konkurrenz mit Amazon. Derzeit laufen Tests mit Händlern wie Auchan, Boulanger, Carrefour and Fnac Darty. -> ECommerce News

Durch das Jahressteuergesetz 2018 treten am 01.01.2019 neue Änderungen in Kraft, die auch (bzw. gerade) für Onlinehändler relevant sind und beachtet werden müssen. Eine Änderung, die nicht unbeachtet bleiben sollte, ist die neue Definition und Regelung von Gutscheinen. Im bevh-Blog wird erklärt, worauf Händler achten müssen.

Die Diskussion der Woche

von Floerke, das zuletzt viel diskutierte DHDL-Startup, hat sich an seinem Ausflug in den Spirituosen-Handel verhoben und muss Insolvenz anmelden. Entgegen diverser Dementi hat Gründer David Schirrmacher offenbar doch mit Christian Lutz Schoenberger zusammengearbeitet, hat Wortfilter exklusiv erfahren.Die beiden haben aber wohl nicht in betrügerischer Absicht gehandelt, so Marks Urteil nach Einsicht relevanter Unterlagen – sondern schlicht unternehmerisch versagt.

 

Die Zahl der Woche

Vier von zehn Bundesbürgern würden für die Zustellung innerhalb eines selbst gewählten Zeitfensters einen Aufpreis von durchschnittlich 2,40 Euro in Kauf nehmen, fand PricewaterhouseCoopers in einer Umfrage von 1.000 Bürgern aus Deutschland heraus. Für die Mitnahme von Retouren würden 36 Prozent der Befragten durchschnittlich 2,22 Euro bezahlen, die Auswahl verschiedener Paketdienstleister wäre 23 Prozent der Befragten 2,21 Euro wert. ->Finanznachrichten.de

 

Mehr als die Hälfte der Showbetreiber (56 Prozent) sieht in rechtlichen Neuerungen, wie zum Beispiel dem neuen Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft tritt, die größte Herausforderung für das kommende Jahr. An zweiter Stelle steht der hohe Konkurrenzdruck durch andere Shops (44 Prozent). Die Zahlen stammen aus einer aktuellen Händlerbefragung des Shopsoftware-Herstellers Shopware.

 

Die Zukunft der Woche

Rico Back, CEO der brititschen Royal Mail und Mitgründer von GLS, hat in einem Welt.de-Interview eine Alternative für die Zustellung auf der letzten Meile vorgeschlagen. Statt Haustürlieferung sollte eine Selbstabholung zum Standard werden – und wenn alle Paketdienste ihre Abholstationen gemeinsam nutzen würden, müsste auch kein Kunde weiter als 300 Meter bis zum nächsten Paketshop laufen.

 

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