Site icon Blog für den Onlinehandel

Keine Angst vor der Grenze: So meistern Online-Händler den internationalen Versand

Nur knapp jeder fünfte deutsche Online-Händler verkauft ins Ausland. Dabei ist der Cross-Border-Versand ein zentraler Bestandteil einer modernen Wachstumsstrategie, um den teuer erkauften Umsatz im umkämpften Heimmarkt mit Verkäufen in anderen Märkten aufzupolstern.

Vor allem der internationale Verkauf über Marktplätze (allen voran Amazon, aber auch über eBay lohnt die Internationalisierung) ist heute so einfach wie nie zuvor. Mit geringen Investitionen können Händler heute schon in kürzester Zeit in der DACH-Region oder in den europäischen Nachbarländern aktiv werden. Aber auch der Versand über den Atlantik nach Nord- und Südamerika ist längst nicht mehr so schwierig wie früher. Dass trotzdem noch der der überwiegende Teil der deutschen Händlerschaft vor der Internationalisierung zurückschreckt, liegt oft an den erwarteten Herausforderungen auf Detailebene. Ein paar der typischen offenen Fragen in Sachen Cross-Border-Versand wollen wir hier klären.

Das Kreuz mit dem Zoll

Innerhalb der EU können Onlinehändler zollfrei verkaufen; geht das Päckchen aber die USA, nach Russland oder in andere außer-europäische Märkte, muss die Ware generell verzollt werden. Zollvorschriften unterscheiden sich von Land zu Land teils erheblich, warnt Markus Laimbauer, Account Manager Deutschland bei Packlink PRO, einer Vergleichs- und Buchungsplattform für nationalen und internationalen Versandservices: „Online-Händler kommen nicht darum herum,. sich für jeden Markt über die landesspezifischen Vorschriften zu informieren – und diese Informationen möglichst an ihre Kunden weiterzugeben.“

Für den Versand außerhalb der EU benötigen Händler zudem die folgenden drei Dokumente:

Zollinhaltserklärung: In der Zollinhaltserklärung informieren Online-Händler die Zollbehörde über Inhalt und Wert der Sendung. Ob Sie die Erklärung CN22 oder CN23 benötigen, richtet sich nach dem Warenwert. Der Warenwert wird in Sonderziehungsrechte (SZR) umgerechnet. Für Sendungen bis 300 SZR (aktuell ca. 377,22 €) nutzen Sie das Dokument CN22, für höhere Warenwerte das CN23.

Handelsrechnung: Die Handelsrechnung muss jeder Sendung mit kommerziellen Zweck beigefügt werden und dient als Grundlage zur Berechnung der Zollgebühren. Wenn die Ware keinen Handelswert besitzt, muss stattdessen eine Proformarechnung erstellt werden. Beide Dokumente enthalten Angaben zu Absender und Empfänger sowie eine vollständige Beschreibung zu Inhalt und Wert der Ware.

Ausfuhranmeldung/Ausfuhrbegleitdokument (ABD): Ab einem Warenwert von 1.000 € muss eine Ausfuhranmeldung eingeholt werden. Die Anmeldung muss über das ATLAS-Verfahren an die zuständige Ausfuhrzollstelle gesandt werden. Dort wird nach erfolgter Prüfung die Ware überlassen und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt.

Das Kreuz mit dem Dienstleister

Ein anderes Problem ist die Wahl des richtigen Versandservices für die Auslandslieferung. Für Online-Händler ist es nicht einfach, aus der Vielzahl an Logistik-Dienstleistern das jeweils beste Angebot für ihr Geschäft zu finden; schließlich können für verschiedene Märkte, Sortimente oder Liefermengen ganz unterschiedliche Dienstleister am besten geeignet sein. „Die Auswahl an Transportunternehmen ist groß und die Konditionen oft undurchsichtig“, so Laimbauer. Sogenannte Shipping Service Provider (SSP) wie Packlink PRO können den Vergleich von Versanddiensten und Tarifen erleichtern und dank vorverhandelter Rahmenverträge mit den Transportunternehmen außerdem Händlern vergünstigte Versandtarife bieten. Ein genauer Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also in jedem Fall.

Wer mehr über die Fallstricke des internationalen Versands – und darüber, wie man diese umgeht – erfahren will, dem sei unser Experten-Webinar „Versanddienstleister, Zoll, Tipps & Tricks – wie Sie Ihren internationalen Versand ganz leicht online abwickeln“am 8. November um 10.30 Uhr empfohlen. Hier informiert Markus Laimbauer über weitere Hürden, die es im internationalen Versand zu überwinden gilt – und steht in unserer beliebten 15-minütigen Fragerunde auch für ganz konkrete Nachfragen zur Verfügung.

Bildquelle: © bigstock.com/ rawpixel.com

 

Exit mobile version