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Presseschau KW 28: Luxus-Parfümerie gewinnt gegen Coty und Amazon, ebay schraubt an der WoW-Preisgarantie, Amazon.com ist zurück bei Google Shopping

Zeitungs-Schlagzeilen

Willkommen zum Wochenrückblick von shopanbieter.de! In der KW 28 beschäftigten einige interessante Gerichtsurteile die Branche. Das OLG Frankfurt untersagte den Vertrieb von Luxus-Parfüms über den Amazon-Marktplatz und verpasste der emsig um Vertriebsfreiheit kämpfenden Firma Coty damit einen Dämpfer. In den USA entschied der Oberste Gerichtshof, dass Online-Händler nicht unbedingt in den USA ansässig sein müssen, um dort steuerpflichtig zu werden. Zu viele gerichtliche Abmahnungen wiederum haben wohl eine tragende Rolle beim viel beweinten Dawanda-Aus gespielt. Und apropos Abmahnungsgründe: Nicht vergessen, in einem guten halben Jahr tritt die neue Verpackungsverordnung in Kraft.

 

Die Themen der Woche

Der gerichtliche Kampf der Luxus-Parfümerie-Branchegegen Amazon geht weiter. Das OLG Frankfurt hat jetzt den Vertrieb von Luxus-Parfüms der Firma Coty über den Amazon-Marktplatz untersagt. Das Gericht folgt damit einem EuGH-Urteil, wonach pauschale Plattformverbote nicht rechtens sind und Ausnahmen einer nachprüfbaren Rechtfertigung bedürfen. ->Internetworld

eBay führt seinen Preiskampf mit Amazon weiter. Nach dem eigenen Schnäppchen-Tag, der parallel zum Amazon Prime Day läuft, schraubt der Marktplatz jetzt an seiner Preisgarantie: Wer eBays Wow-Produkte bei der Konkurrenz zu noch günstigeren Preisen entdeckt, bekommt ab sofort nicht nur die Differenz zum günstigeren Preis erstattet, sondern erhält zusätzlich noch einmal zehn Prozent der Differenz als kleine Entschuldigung oben drauf.

Zum 1.1.2019 tritt das neue Verpackungsgesetzin Kraft. Für Online-Händler bedeutet das: Ab diesem Zeitpunkt sich muss jeder, der Verpackungen in den Verkehr bringt, die in einem privaten Haushalt entsorgt werden, bei einem dualen System kostenpflichtig lizenzieren. Die neue Behörde „Stiftung Zentrale Zelle Verpackungsregister“ wird ein öffentliches Register aller Unternehmen starten, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen. Ab Ende August können sich Händler dort registrieren. ->bevh.org

Einer der Gründe für das viel beklagte Dawanda-Aus: Viele Verkäufer stoppten ihr Onlinegeschäft, weil sie ein Handelsverband wegen kleinster Formfehler abmahnte. Den DIY-Marktplatz führte das in die Krise, berichtet Gründerszene. Da fragt man sich doch unwillkürlich: Warum gelang es dem Dawanda-Team nicht, seine Verkäufer beim rechtssicheren Verkauf besser zu unterstützen? 

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA könnten deutschen Händlern, die in die USA verkaufen, Probleme bereiten: Denn am 21. Juni 2018 entschied das Gericht in einem Prozess gegen den Online-Möbelhändler Wayfair, dass Online-Händler nicht notwendigerweise mit einem eigenen Standort oder einem Logistikzentrum in den USA vertreten sein müssen, um dort auch steuerpflichtig zu werden. Damit können einzelne Bundesstaaten selbst entscheiden, ob sie Steuern kassieren wollen oder nicht, berichtet Tamebay. Shop-Betreiber, die in die USA liefern, müssen künftig genau prüfen, in welchen Bundesstaaten Steuern anfallen und müssen zudem checken, ob ihre Shop-Software dies auch unterstützt.

Wer als Schweizer in Online-Shops ausländischer Händler einkauft, muss in vielen Fällen dem Lieferanten Zollgebühren nachzahlen. Manche Händler weisen die Käufer aber nicht auf solche Drittkosten hin, noch seltener wird der zu erwartende Betrag konkret beziffert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nimmt ausländische Händler jetzt stärker in die Pflicht. Seit 1. Juli müssen sie sich an Schweizer Gesetze zur Preisbekanntgabe und gegen den unlauteren Wettbewerb halten. ->20min.ch

Jetzt also doch: Nachmehrmonatiger Pause ist Amazon in den USA wieder bei Google Shopping am Start. Ende April hatte der Online-Marktplatz seine Product Listing Ads ziemlich plötzlich auf null reduziert, was vielen US-Onlinehändlern mehr Luft zum Atmen auf dem Marketing-Kanal ließ. Damit es jetzt wieder vorbei.->Internetworld.de

 

Die Diskussion der Woche

Auch in die USA hat Kaffeesatzleserei zum Amazon-Anteil am gesamten E-Commerce-Markt Hochkonjunktur. Die Marktforscher von eMarketer kommen momentan zu dem Schluss, dass Amazon in diesem Jahr in den USA 258,2 Milliarden Dollar Umsatz erwirtschaften wird. Das sind 49,1 Prozent des gesamten E-Commerce-Marktes der USA und fünf Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes. Auf Platz zwei folgt eBay mit 6,6 Prozent Marktanteil. Wie immer stützen sich die Zahlen, die Techcrunch zitiert, auf Schätzungen, Annäherungsrechnungen und viel Gefuhl. Konkreter sind da schon die aktuellen Zahlen aus dem Kosmetikmarkt: Zwei Milliarden US-Dollar hat Amazon allein im zweiten Quartal im US-Markt für Kosmetik, Körper- und Gesundheitspflege umgesetzt – ein Plus von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. ->WWD.com

 

Die Zahl der Woche

73 Prozent der Kunden, die 30 Tage lang kostenlos eine Prime-Mitgliedschaft testen, bleiben auch an Bord, wenn sie dafür zahlen müssen, zeigt eine Analyse von Intelligence Research Partners. Da macht die aktuelle Rabattschlacht zum Amazon Prime Day gleich nochmal doppelt Sinn.

 

Die Zukunft der Woche

Amazon hat kürzlich ein Konzept für ein Gerät angemeldet, das mit einem Förderband ausgestattet ist, das Gegenstände sortieren und transportieren kann. Die Roboter-Förderbänder könnten bald zu hunderten in Amazons Logistikzentren zum Einsatz kommen, meint Tekk.tv.

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