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Shop-Betrüger Michael W. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Arrested prisoner is holding bars in prison cell.

Mitte Februar haben wir über einen unglaublichen Betrugsfall berichtet, bei dem 128 Online-Händler um insgesamt zwei bis drei Millionen Euro geschädigt wurden. Jetzt ist in dem Fall vor dem Oldenburger Landgericht ein Urteil gefallen.

Die Beschuldigten Michael W. und seine Ehefrau hätten „hohe kriminelle Energie“ gezeigt, so der Vorsitzende Richter Horst Kießler. Mit aufwändig gefälschten Geschäftsunterlagen, darunter Steuererklärung, Bilanzen und Kundenstamm, wurden die geschädigten Online-Händler davon überzeugt, ein florierendes Dropshipping-Geschäft zu übernehmen. Tatsächlich wurde ein und derselben Shop samt eingetragener Marke innerhalb von drei Jahren an mindestens 128 Unternehmer verkauft, jeweils für Beträge zwischen 3.000 und 60.000 Euro.

Verhandelt wurde in Oldenburg letztlich nur über 43 Betrugsfälle, viele weitere Verfahren waren bereits wieder eingestellt worden. Das Gericht verurteilte Michael W. zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren Jahren. Damit folgt der Richterspruch fast vollständig der Staatsanwaltschaft, die für den Beklagten fünf Jahre Haft gefordert hatte. Seine Ehefrau, auf deren Namen ein Großteil der Schwindel-Kaufverträge lief, kommt mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Zusätzlich zur Haftstrafe muss das betrügerische Ehepaar 900.000 Euro zurückzahlen.

Dass Michael W. drei Jahre lang betrügerisch schalten und walten konnte, bevor er zur Rechenschaft gezogen werden konnte, lag nach Ansicht des Gerichts an einem Schneeballsystem: Erste Forderungen von wütenden Käufern seines Dropshipping-Projekts beglich W. einfach, indem er weitere Händler über den Tisch zog.

Bildquelle: vchal @ bigstockphoto

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