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KW-Commerce: „China-Händler haben 30 bis 40 Prozent Wettbewerbsvorteil“

China Plaza

Bildquelle: TK Kurikawa @ Bigstockphoto

Als zwischen den Jahren das deutsche Finanzamt zum Schlag gegen auf deutschen Online-Marktplätzen verkaufende Händler aus China ausholte, schlug die Begeisterung in den einschlägigen Händler-Gruppen hoch: Endlich passiert mal was, so der einhellige Tenor. Schließlich ist das Thema alles andere als neu. Seit rund zwei Jahren werden die Stimmen aus der Branche immer lauter und drängender, die vor der chinesischen Gefahr im heimischen Vorgarten warnen. Und diese Gefahr ist keineswegs gefühlt, sondern lässt sich in konkrete Zahlen fassen: 5.500 Händler aus Asien verkaufen bei eBay.de, 5.100 bei Amazon.de, hat Mark Steier von Wortfilter.de schon Anfang letzten Jahres gezählt.  Nur 432 davon sind beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registriert. Der Rest mogelt mutmaßlich rund 800 Millionen Euro pro Jahr am deutschen Fiskus vorbei.

Aber was bedeutet das eigentlich konkret für den Alltag der deutschen Online-Händler? Das fasste kürzlich Jens Wasel von KW-Commerce bei Marks sehr sehenswertem 3. Wortfilter-Händler-Talk zum Thema „China 360°“ in Worte. Gefragt danach, ob er den Wettbewerbsvorteil, den sich die chinesischen Händler durch das Umgehen deutscher Gesetze erschleichen, in Zahlen ausdrücken könnte, sagte er:

„Konservativ gerechnet, liegt der Wettbewerbsvorteil dieser Händler, wenn man die Steuervermeidung, das Umgehen deutscher Anforderungen für Produktsicherheit oder Verpackungsstandards und so weiter einrechnet, sicher bei 30 bis 40 Prozent. Das heißt, ein 10-Euro-Produkt können diese Händler drei bis vier Euro billiger anbieten als die deutsche Konkurrenz.“

Mark schätzt den Wettbewerbsvorteil sogar auf 40 bis 45 Prozent und formuliert immer dringlichere Aufrufe an die Politik: „Diesem unfairen Wettbewerbsvorteil hat der kleine und mittelständische deutsche Onlinehändler einfach nichts entgegenzusetzen.“

 

Oliver Prothmann, bvoh: „Stetiger Druck auf die Politik lohnt sich“

Die Politiker wiederum scheinen das Problem Ende letzten Jahres tatsächlich endlich erkannt zu haben. Auch über die einmalige Schock-Aktion des Finanzamts hinaus hat es den Anschein, als seien Steine ins Rollen geraten. Ende November verständigten sich die EU-Finanzminister im Rahmen diverser Neuregelungen für den inter-europäischen Online-Handel auch darauf, die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert zu kippen. Ein klares Signal an chinesische Händler, die die Steuerbefreiung für Sendungen im Wert von weniger als 22 Euro gern dafür nutzen, auch höherwertige Waren steuerfrei ins Land zu importieren – schlicht durch eine geringere Wertauszeichnung.

Die EU-Regelung wird erst 2021 voll in Kraft treten; zum gleichen Zeitpunkt will die EU auch Plattformbetreiber stärker zur Erfüllung der Steuerpflicht heranziehen. Dann soll der Plattform-Betreiber, also beispielsweise Amazon, bei der Umsatzsteuer wie ein Verkäufer der Waren behandelt werden. Damit ist die Plattform für die korrekte Zahlung der Steuer in der Pflicht. Eine ähnliche Regelung gilt bereits in Großbritannien – und sorgte dort dafür, dass die Zahl der ordnungsgemäß mit Umsatzsteuer eingetragenen Händler aus China exponenziell anstieg. Auch der deutsche Fiskus will scheinbar nicht auf das Inkrafttreten der neuen EU-Regelungen warten. Medienberichten zufolge werden die Länderfinanzminister schon in diesem Frühjahr ein Gesetz vorschlagen, das es möglich machen soll, Portale wie Amazon.de in Sachen Umsatzsteuerbetrug in die Haftung zu nehmen.

Die Pläne der Politik stoßen in der Branche aber nicht nur auf Anerkennung. „Man sieht an den Aktivitäten, dass sich stetiger Druck auf die Politik irgendwann auszahlt“, sagte Oliver Prothmann, Präsident des bvoh beim Wortfilter-Händler-Talk. „Aber das Problem ist: Die Politik kommt irgendwann zu einem Konzept, mit dem sie das erkannte Problem lösen will. Und dieses Konzept lautet aktuell: Die Online-Marktplätze sollen die Mehrwertsteuer direkt abführen. So einfach ist es aber nicht.“ Denn über eine Mehrwertsteuer-Pauschalabgabe durch die Marktplätze würde man nur ein Steuerloch stopfen – und damit in Kauf nehmen, dass sich die chinesischen Händler einfach ein anderes suchen. „Was ist, wenn die China-Händler dann einen Online-Shop aufmachen und dort wieder keine Steuer abführen? Was ist, wenn sie auf ausländische Marktplätze wie Wish.com ausweichen, an die das deutsche Finanzamt erst recht nicht rankommt?“, warnt Prothmann.

Die vorgeschlagene Lösung des bvoh liegt eher in der Zusammenarbeit zwischen Behörden und den Online-Marktplätzen.

„Was uns fehlt, ist eine einfache und direkte Möglichkeit, mit der chinesische Händler beim Finanzamt abgemahnt werden können“, so Prothmann. „Es fehlt eine Stelle, an der entsprechende Beweise gegen ausländische Händler vorgelegt werden können, so wie das bei einheimischen Konkurrenten, die sich nicht an die Wettbewerbsregeln halten, der Fall ist. Über so eine Stelle könnten deutsche Händler chinesische Händler abmahnen und das Finanzamt könnte dann nach einer Prüfung der Beweise den entsprechenden Marktplatz anweisen, den Account zu sperren.“

Eine eingängige Lösung, die nur leider einen großen Haken hat, auf den Jens Wasel von KW-Commerce direkt hinwies: „Das führt nur zu einem Katz-und-Maus-Spiel: Die chinesischen Händler agieren doch meist mit mehreren Accounts – und wird einer wegen einer Abmahnung gesperrt, dann machen sie halt einfach mit dem nächsten weiter.“ Viele Stimmen aus der Branche bestätigen, dass Wasel recht hat: Amazon und ebay, die in China neue Marketplace-Händler mit Einsteiger-Seminaren und umfangreichen Hilfestellungen für den Einstieg in Europa und den USA umwerben, nehmen es mit ihrer Informationspflicht in Sachen Steuerrecht oft nicht so genau. „Ihre Botschaft ist: Fangt erst mal an, registrieren könnt ihr euch später noch“, wütete Mark Steier. „Das angebliche Commitment zur Einhaltung des Steuerrechts ist oft genug ein reines Lippenbekenntnis“.

Fazit: Es kann noch eine Weile dauern, bis die Maßnahmen der Politik gegen den massenhaften Umsatzsteuerbetrug aus China greifen. Und auch dann muss sich erst noch erweisen, ob die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich wirksam sein werden. Was also können Online-Händler selbst tun, um der Gefahr aus China zu begegnen. Hören wir dazu noch einmal Jens Wasel – denn sein Lösungsansatz besteht vor allem aus gutem Unternehmertum:

„Wir als Händler können ja nicht warten, bis die Politik aktiv wird, wir müssen selbst etwas machen. Und da sehe ich nur den Weg, dass wir Händler in Zukunft viel mehr in Richtung Hersteller gehen und auf Eigenmarken setzen, um möglichst viele Mittelsmänner aus der Prozesskette zu nehmen.“

Ein Ansatz, der für Händler von der Größe von KW-Commerce sicher erfolgsversprechend ist; kleinere Händlern aber, die nur wenig Kapital zur  Verfügung haben, werden es da schwerer haben. Wobei auch diese, Unternehmertum vorausgesetzt, durchaus ihre Möglichkeiten haben, wie bspw. unser letztjähriger „Unternehmer der Zukunft“-Gewinner beweist. Dieser hat mittlerweile auch Produkte mit einer eigenen Marke im Sortiment und „sourct“ laufend weitere, u.a. mit einer spezialisierten Agentur auch in China.

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