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Haie auf Diät: Streitwertkürzung bei Abmahnung

Hoffentlich macht dieses Urteil Schule: Das OLG Düsseldorf kürzte den Gegenstandswert bei einer Abmahnung von 15.000 € auf 900 €. Damit kann der Anwalt des Abmahners nur noch 101 € berechnen, denn die Anwaltskosten orientieren sich ja am Streitwert.

Ähnliche Urteile gab es schon: So kürzte das Landgericht Münster kürzlich von 25.000 € auf 8.000 € und das OLG Hamburg, das OLG Frankfurt und das Kammergericht Berlin erkannten bei "Standardverstößen" auf nur 5.000 €. Genaueres schildert das Shopbetreiber-Blog.

Es scheinen also magere(re) Zeiten für Abmahnanwälte anzubrechen – schön so!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

PS: Was zu tun ist, wenn eine Abmahnung eintrifft, erläutert unser "Praxisratgeber für den Fall der Fälle – So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung!". Und psssst: Demnächst bringen wir auch eine aktuelle Kartierung der Abmahnlandschaft…

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