Ähnliche Urteile gab es schon: So kürzte das Landgericht Münster kürzlich von 25.000 € auf 8.000 € und das OLG Hamburg, das OLG Frankfurt und das Kammergericht Berlin erkannten bei "Standardverstößen" auf nur 5.000 €. Genaueres schildert das Shopbetreiber-Blog.
Es scheinen also magere(re) Zeiten für Abmahnanwälte anzubrechen – schön so!
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
PS: Was zu tun ist, wenn eine Abmahnung eintrifft, erläutert unser "Praxisratgeber für den Fall der Fälle – So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung!". Und psssst: Demnächst bringen wir auch eine aktuelle Kartierung der Abmahnlandschaft…