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Rundumschlag gegen Domainsammler und Double-Content bei Google?

Liebe Leser!

Es kann ja jeden treffen. Einmal nicht richtig aufgepasst und man verstößt gegen die Google-Guidelines. Besonders betroffen dürften stolze Inhaber von Domains sein, die sich alle TLD’s zu Ihrem Firmennamen gesichert haben und diese nun auf ein und den selben Inhalt zeigen lassen. Was bisher sinnvoll und auch nicht weiter verwerflich klang, wird schon seit längerem mit Löschung bestraft.
Gleiches geschieht im Übrigen, wenn eine andere TLD auf ein anderes Verzeichnis im Domainroot einer anderen Domain zeigt. Das wird dann als Doorway und unerwünschter Double Content gewertet. Und, und, und… Wer auf Google zählt und das sind wohl die meisten Shobetreiber sollte ganz sicher sein, daß er dies hier einhält: http://www.google.de/webmasters/guidelines.html
Wie ich darauf komme, das hier nochmal zu schreiben, denn eigentich ist es ja nichts neues? Nun, eine unserer Handeldomains war betroffen. Versehentlich wurde eine Domain mit Kaffemaschinenprofi.de beantragt. Noch nichtmal bewußt als sogenannte Tipfehlerdomain, denn die Löschung ist eh beantragt. Diese zeigt auf www.kaffeemaschinenprofi.de und wurde nun aus dem Index gelöscht. Gut gemacht Google 🙂

Also im schön nach den Google-Gesetzen handeln, sonst kommt ein freundliche Mail mit dem Betreff: Entfernung Ihrer Webseite www.mein-bester-onlineshop.de aus dem Google Index. (Für Sammler! Die Domain ist noch nicht registriert 😉 )

Es grüßt Sie

Ralf Dorendorf
www.cooperatedesign.com

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