akademie.de machte sich die Mühe und las die Vorschriften zur PC-Rundfunkgebühr im 8. Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mal eingehend durch. Daraus entstand die Vermutung, dass die PC-Rundfunkgebühr entfällt, wenn jemand anderes auf dem Grundstück bereits GEZ-Gebühren bezahlt – beispielsweise der Mieter nebenan. Eine Anfrage bei der GEZ selbst brachte leider keine Klärung. Jetzt hofft akademie.de auf ihre Leser …