Site icon Blog für den Onlinehandel

Sind PC-Rundfunkgebuehren überhaupt fällig, wenn schon der Wohnungsnachbar zahlt?

akademie.de machte sich die Mühe und las die Vorschriften zur PC-Rundfunkgebühr im 8. Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mal eingehend durch. Daraus entstand die Vermutung, dass die PC-Rundfunkgebühr entfällt, wenn jemand anderes auf dem Grundstück bereits GEZ-Gebühren bezahlt – beispielsweise der Mieter nebenan. Eine Anfrage bei der GEZ selbst brachte leider keine Klärung. Jetzt hofft akademie.de auf ihre Leser …

-> hier geht es zum ganzen Artikel bei akademie.de

Exit mobile version