Das ganze Urteil (PDF, 307 kb) gibt es ebenfalls bei Härting.
Vor einer weitere Falle, in die leider offenbar regelmäßig eBay-Händler tappen, warnt die it-recht Kanzlei: Eine Angabe der Grundpreise ist immer erforderlich, wenn Waren in Form von "Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche" angeboten werden und dabei die Option ’sofort kaufen‘ eingeräumt wird. Denn dann greift die Preisangabenverordnung (PAngV), was vielen Händlern wohl nicht bewusst ist.