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Neues Telemediengesetz: Alle Fragen beantwortet

Nach der Wellen schlagenden Pressemeldung von Rechtsanwalt Liesegang (wir berichteten) gab es viel Empörung und Verunsicherung. Nun hat der Rechtsanwalt Dr. Bahr sich die Mühe gemacht, die alten Gesetzesformulierungen und das neue Telemediengesetz gegenüber zu stellen. Und es zeigt sich erneut: Es gibt bezüglich der Datenschutzanforderungen keine neue Lage!

(Allerdings war die alte Lage eh bereits so, dass sie praktisch nicht umsetzbar ist. Was jedoch bisher keinen gekümmert hat).

Hier geht es zu dieser übersichtlichen und klärenden Darstellung. Alle Fragen beantwortet?!

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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