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Verpflichtung zur Datenschutzbelehrung ab 01. März 2007

Alle Betreiber gewerblicher Webseiten müssen ihre Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten sowie über deren Verarbeitung in allgemein verständlicher zu Beginn des Nutzungsvorgangs unterrichten. Andernfalls kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen.

Es ist zu erwarten, dass die nicht ordnungsgemäße Belehrung über den Datenschutz zu einer Welle von Abmahnungen führen wird, da dies einen Wettbewerbsverstoß darstellt.Wenn die Einwilligung elektronisch erklärt wird muss das nachprüfbar protokolliert werden.

Mit Inkrafttreten des am 18.1.2007 beschlossenen Telemediengesetzes wird die Belehrung über den Datenschutz gewerblicher Anbieter von Telediensten wie Webseiten, Online-Shops, eBay-Auktionen, Foren bedeutsamer. Diese Verpflichtung besteht neben weiterer bestehenden Pflichten wie etwa bezüglich des Impressums, der Preisangaben hinsichtlich Mehrwertsteuer, Versandkosten bzw. Belehrung über Widerrufs- oder Rückgaberecht.

Anm.d.R.: Bei den ganzen Hinweisen, Belehrungen, etc… bleibt zu hoffen, dass der Besucher künftig überhaupt noch Artikelbeschreibung und Preis findet.

-> hier geht es zum ganzen Artikel von RA Jens Liesegang bei luebeckonline.com

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