Website-Icon Blog für den Onlinehandel

Abmahnfalle geschäftliche E-Mails

Wie Computerwoche berichtet, müssen seit Anfang des Jahres gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte über das versendende Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen nicht in seinen elektronischen Brief aufnimmt, riskiert Zwangsgeld und Abmahnungen. Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte.

Und es betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen. Die gesetzliche Ausnahme für E-Mails in einer
laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, dürfte praktisch fast nie vorliegen.
Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger versendeten E-Mails.

-> hier geht es zum ganzen Artikel
(Quelle: webwatcher)

Seltsam, dass diese Info bisher noch nicht durch den viruellen Blätterwald rauschte.

Die mobile Version verlassen