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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2015

Im Juni jährte sich die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum ersten Mal. Viele Händler können sich sicherlich noch genau erinnern, wie sie in einer Nacht vom 12. auf den 13. Juni vor ihren Computern geschwitzt haben. Welche rechtlichen News es noch im Juni gab, lesen Sie in unserem Monatsrückblick.

Rechtstexte im Fließtext können abgemahnt werden

Um den Verbraucher über seine zahlreichen Rechte und Pflichten zu informieren, müssen Online-Händler bestimmte Belehrungen erteilen. So muss der Verbraucher in einer Widerrufsbelehrung beispielsweise informiert werden, ob er die Kosten für eine Rücksendung tragen muss. Da Rechtstexte für die meisten Menschen ohnehin sehr schwer verständlich sind, sollte wenigstens die Formatierung stimmen. Besteht eine Widerrufsbelehrung aus einem einzigen Fließtext ohne erkennbare Überschriften und Absätze ist er nicht transparent und deutlich genug, um den Verbraucher zu belehren (Landgericht Ellwangen, Beschluss vom 07.04.2015, Az.: 10 O 22/15). Online-Händler sollte ihre Rechtstexte daher so formatieren, dass klare Absätze zwischen den einzelnen Klauseln zu erkennen sind und die Überschriften möglichst allein gestellt sind.

Massenabmahnung wegen Facebook-Impressum: Verantwortliche freigesprochen

Schon im Jahr 2012 sorgte die Regenstauder Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binery Services) für Aufsehen, indem das Unternehmen massenhaft Abmahnungen wegen eines fehlendes Facebook-Impressums versendete. Das rief auch die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan. Der Verdacht lautete: gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Das Landgericht Amberg hat die die beiden verantwortlichen IT-Spezialisten sowie ihren damaligen Rechtsanwalt nun jedoch von dem Vorwurf freigesprochen.

Newsportal haftbar für rechtswidrige Kommentare!?

Das Internet lebt davon, dass Menschen ihre Meinung offen kundtun. Besonders bei brisanten Themen kann es aber auch heiß her gehen. So ist es in Estland passiert, als eine Fährroute geändert werden sollte und ein Newsportal darüber berichtete. Unter den Kommentaren waren auch zahllose rechtswidrige Äußerungen. Die Frage, wer wann und wie für von Nutzern erstellte Inhalte haftet, ist nun sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelandet. Veröffentlicht ein Newsportal einen kontroversen Beitrag und ruft geradezu zu grenzwertigen Kommentaren auf, gelten hohe Anforderungen. Treten offensichtliche Beleidigungen auf, müssen die Kommentare entfernt werden. Hier findet die Meinungsfreiheit ihre Schranken.

Der EuGH zur Beweisverteilung im Gewährleistungsrecht

Im deutschen Recht sind Verbraucher in Gewährleistungsfällen privilegierter als Unternehmer. Ein weiteres Urteil in diesem Bereich erging im Juni durch eines der bedeutendsten Gerichte in Europa. Wer wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten will, muss nachweisen, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist, also beispielsweise einen Defekt aufweist. Außerdem muss der Verbraucher beweisen, dass diese Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar geworden ist.

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