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Mehrwertsteuererhöhung (be-)trifft auch Onlineshopbetreiber

Zum 01.01.2007 erhöht sich die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Betreiber von Onlineshops müssen ihre Preise umstellen und alle Bestellungen aus 2006 bis zum 31.12.2006 versenden. Sabine Heukrodt-Bauer, Expertin für Online-Recht und Betreiberin des Internetangebotes legalershop.de zeigt, auf was Händler jetzt achten sollten.

Dem interessierten Leser sei auch unser Artikel "MwSt-Wechsel: Am besten Shop zu machen!" ans Herz gelegt. Und dabei unbedingt auch die Kommentare zweier mitlesender Rechtsanwälte lesen.
Ab 1. Januar 2007 müssen Preisauszeichnung und Warenkorbsystem im Onlinehandel dem neuen Steuersatz angepasst sein, sonst drohen Abmahnungen. "Wer das nicht sicherstellen kann", empfiehlt Heukrodt-Bauer, "sollte seinen Shop kurzfristig offline stellen."

Problematisch ist dabei weniger das schnell zu aktualisierende Bestellsystem, sondern die Preisauszeichnung der Artikel. Zum Endpreis ist nach Paragraph 1 der Preisangabenverordnung in unmittelbarer Nähe jedes Artikels anzugeben, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Die Pflicht bezieht sich jedoch nicht auf die Mehrwertsteuerhöhe, so dass die Angabe "75,00 Euro inkl. gesetzlicher MwSt." ausreicht. "Wer dagegen bislang den Mehrwertsteuersatz explizit angibt, also ‚75,00 Euro inkl. 16% MwSt.‘, sollte dies jetzt bereits ändern, um nicht in Zeitnot zu geraten", so die Rechtsexpertin.

Für Online-Bestellungen ist der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich, nicht etwa der Zeitpunkt der Zahlung oder Bestellung. "Lieferung" meint diesbezüglich die Aufgabe zum Versand durch den Verkäufer, beispielsweise die Übergabe an die Post.

Bei einer Lieferung bis zum 31.12.2006 beträgt der Mehrwertsteuersatz 16 Prozent, ab dem 01.01.2007 gilt auch für Bestellungen aus 2006 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Hat der Kunde in 2006 zu 16 Prozent bestellt, muss er bei Lieferung auch nur 16 Prozent zahlen, denn Preiserhöhungsklauseln in AGB wie "Es gilt der bei Lieferung jeweils gültige Mehrwertsteuersatz" wären nach Paragraph 309 Nummer 1 BGB unzulässig. Der Händler muss trotzdem die höhere Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.

Daher rät die Rechtsanwältin den Händlern vor dem 31.12.2006 nur Bestellungen anzunehmen, die sie auch noch in 2006 versenden können.

Über legalershop.de

Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften am Bildschirm veranschaulicht.

Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte
Darstellung. Alle Kaufoperationen können "live" durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen über.

Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Ergänzt wird das Angebot durch die Funktion des "Assistenten", der den Nutzer schrittweise durch ein Rechtsproblem führt. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.

Weitere Informationen unter www.legalershop.de

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