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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

Immer wieder gibt es gesetzliche Neuerungen und Urteile, die sich auf den Online-Handel auswirken. So auch im April: In den vergangenen Wochen wurde zum Beispiel festgestellt, dass viele Händler die Button-Lösung nur unzureichend umgesetzt haben. Auch die Artikelbeschreibungen bei Ebay und die Nutzungsrechte von Bildern wurden heiß diskutiert. Wir haben die wichtigsten Themen und Entwicklungen für Sie zusammengefasst.

Viele Shops haben Button-Lösung nur mangelhaft umgesetzt

Vor rund drei Jahren, genauer gesagt am 1. August 2012, ist die sogenannte „Button-Lösung“ in Kraft getreten. Diese Richtlinie regelt seitdem die Pflicht zur Verwendung eines Buttons, der sich auf der letzten Seite des Bestellvorgangs befinden muss und darüber hinaus die Kostenpflicht des entsprechenden Kaufs klar und deutlich erkennen lässt. Wie nun jedoch bekannt wurde, haben es viele Online-Händler bisher versäumt, ihre Shops entsprechend „nachzurüsten“, sodass sie noch immer eine falsche Bezeichnung auf dem Bestell-Button verwenden.

Der Wettbewerbszentrale war dieser Zustand Grund genug, um zahlreiche Online-Händler vor möglichen Folgen zu warnen. Schließlich können teure Abmahnungen drohen! Wie Sie sich vor kostspieligen Konsequenzen schützen und welche Button-Bezeichnungen tatsächlich im Sinne der „Button-Lösung“ sind, erfahren Sie hier.

Urheberschaft: Gefahren bei Verwendung von Bildern Dritter

Ohne Bilder läuft im Online-Handel überhaupt nichts: Egal ob in Bannern, bei Produktfotos oder in Werbeslidern – überall arbeiten Online-Händler mit Abbildungen verschiedenster Art. Dass diese in vielen Fällen auch von Dritten kommen, ist den Meisten klar. Solche „Dritte“ können zum Beispiel Werbeagenturen oder auch Grafik-Spezialisten sein, die sich um den Aufbau oder das Funktionieren des Online-Shops kümmern. Dabei verlassen sich viele Händler darauf, dass sie diese Bilder auch wirklich verwenden dürfen.

Doch Achtung, ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes München regelt, dass der Verwender eines Bildes sogar die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen umfassend überprüfen muss, bevor er dieses nutzt. Ähnliche Urteile wurden schon früher gefällt. Doch für die Praxis bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand und schränkt die Händler bei der Verwendung von fremden Bildern erheblich ein.

Ebay-Artikelbeschreibungen: Keine Änderungen nach Auktionsbeginn

Der Verkauf auf Ebay steht ständig unter Beobachtung und ist immer wieder Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. So auch im April: Jüngst entschieden die Richter am Amtsgericht Dieburg, dass Artikelbeschreibungen nicht mehr verändert werden dürfen, sobald eine Auktion begonnen hat bzw. ein erstes Gebot für den angebotenen Artikel abgegeben wurde. Eine solche einseitige Möglichkeit der Abänderung der Angebote sind weder im Sinne der Ebay-AGB, noch sind sie im Gesetz vorgesehen. Eine Änderung, die nachträglich vorgenommen wird, würde eine Benachteiligung desjenigen bedeuten, der später (das heißt nach der Korrektur) der Höchstbietende ist.

Neue Gesetzesentwürfe sollen Umbruch einleiten

Der Handel mit digitalen Büchern lässt immer noch Fragen offen, da es zum Beispiel immer noch rechtliche Unklarheiten bezüglich des Weiterverkaufs von E-Books gibt. Trotz dieser unsicheren Rechtslage will der deutsche Gesetzgeber nun in einem anderen Bereich Klarheit schaffen: Und zwar bei der Buchpreisbindung. Diese gilt bisher nur für „echte“, also Print-Bücher, soll aber nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung auf E-Books ausgeweitet werden. Für Online-Händler, die mit E-Books werben, bedeutet dieser Entwurf, dass sie künftig wahrscheinlich neue Regelungen und Vorschrift beachten müssen – ansonsten droht eine kostspielige Abmahnung.

Die letzte Änderung des Wettbewerbsrechts liegt viele Jahre zurück. Seit 2008 gab es hier keine relevanten Neuerungen. Doch seitdem hat sich einiges getan, der Handel hat sich verändert und so gibt es an vielen Stellen Handlungsbedarf. Aus diesem Grund strebt der Gesetzgeber derzeit eine Reform an, bei der es vornehmlich darum geht, die Vorschriften und Regelungen im Wortlaut an das gegenwärtig gültige EU-Recht anzugleichen. Zentrale Probleme, die den Online-Handel direkt betreffen (wie etwa die Abschaffung des sogenannten „Fliegenden Gerichtsstandes“), werden bei den Änderungen jedoch außen vor gelassen.

Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht Änderungen für Anleger und StartUps vor und könnte zum Beispiel das Crowdinvesting künftig noch attraktiver machen: So wurde die Prospektpflicht im Kleinanlegergesetz dahingehend gelockert, dass eine solche erst ab einer Summe von 2,5 Millionen Euro besteht. Außerdem wurde das grundsätzliche Werbeverbot für Kapitalsuchende und StartUps aufgehoben. Welche weiteren Aspekte der neue Entwurf ins Auge fasst, erfahren Sie hier.

Lesetipps: Über Elektronikprodukte, Preisangaben und Richtersprüche

Beim Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten müssen Online-Händler viele rechtliche Aspekte und Richtlinien beachten. Um Anbietern einen informativen Überblick zu geben, hat der Händlerbund im April ein neues E-Book herausgebracht, in dem alle wichtigen Grundlagen und Fakten zusammengetragen wurden und anschaulich erklärt sind.

Fehlende oder unrichtige Grundpreisangaben sind ein beliebtes Angriffsziel für Abmahner. Daher sollten Händler bei diesem Thema genau aufpassen und alle rechtlichen Grundlagen berücksichtigen. Worauf sie im Speziellen achten müssen, hat der Händlerbund in einer neuen Infografik anschaulich dargestellt.

Sie wollten schon immer einmal Richter spielen und in spannenden Verhandlungen selber entscheiden? In einem neuen Rechts-Quiz haben Sie dazu die Möglichkeit und können Ihr Wissen testen.

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