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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2015

Der Februar 2015 war ein großer Erfolg für Datenschützer, denn der Monat war nicht von Skandalen, sondern vielmehr von neuen Vorhaben im Datenschutz geprägt. So wurden einige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die den Datenschutz stärken sollen. Was im Februar sonst passiert ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Datenschutz auf dem Vormarsch?

Die meisten Länder haben die Frist zur Umsetzung der Cookie-Richtlinie in nationales Recht eingehalten und eigene Regelungen geschaffen. In Deutschland hat die Bundesregierung die derzeit geltenden Vorgaben des Telemediengesetzes jedoch nicht angepasst, weil diese ausreichend sein sollen. Die Landesbeauftragten für Datenschutz können diese Auffassung nicht teilen und machten sich im Februar erneut für eine Rechtsänderung stark. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder forderten die Bundesregierung zu einer neuen Gesetzgebung auf.

Auch bei der Datenerhebung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt es immer wieder neue Datenskandale. Die Bundesregierung will das Erheben von Daten ohne die Zustimmung nun einschränken. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits beschlossen. Dafür sollen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften als Verbraucherschutzgesetze gelten. So wird es leichter, die bestehenden Datenschutzgesetze durchzusetzen. Online-Händler können aber aufatmen. Vom Gesetz nicht betroffen sind Datenerhebungen und -verarbeitungen im Rahmen der Vertragsabwicklung (z.B. die Verarbeitung von Kundendaten bei Bestellungen im Online-Handel). Der Gesetzesentwurf soll zudem Aufsichtsbehörden und Verbände stärken. So sollen Verbände künftig auch Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wird.

Bestellabbrecher-Mails: Wettbewerbszentrale warnt vor Versendung

Marketingexperten haben zahllose Tipps und Tricks, wie man abgebrochene Käufe und verwaiste Warenkörbe in eine Bestellung umwandelt. Doch leider stoßen diese kreativen Ideen manchmal an ihre rechtlichen Grenzen. So ist es der Fall bei den sog. Bestellabbrecher-Mails, bei denen der Kunde nach einem Bestelllabbruch in den Shop zurückgeholt werden soll. Auch die Wettbewerbszentrale hat das Phänomen „Bestellabbrecher-Mails“ längst bemerkt und warnt Online-Händler vor dieser Methode. Auch eine Bestellabbrecher-Mail wird als E-Mail-Werbung einstuft, da sie einzig den werblichen Zweck hat. Hat der Online-Händler keine Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung vom Kunden erhalten, liegt in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ein Fall der unzulässigen und belästigenden E-Mail-Werbung vor.

Achtung Vertragsstrafe: Fotos auch aus abgelaufenen Ebay-Auktionen entfernen!

Wer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, verpflichtet sich, den Verstoß nicht noch einmal zu begehen. Bei Fotos stellt sich die Situation allerdings nicht ganz so einfach dar. Teilweise sind diese noch in bereits abgelaufenen, aber noch aufrufbaren Ebay-Auktionen aufrufbar. Doch auch darin liegt ein neuer Verstoß (z.B. über die Funktion „Beobachten“ bei eBay), so der Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13).

Online-Händler haben nicht nur die Verpflichtung, die Verletzungshandlung zu unterlassen; vielmehr besteht auch die Verpflichtung, den Verletzungszustand zu beseitigen. Mit dem Unterlassungsanspruch kann daher auch verlangt werden, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die bereits in das Internet eingestellten Lichtbilder dort nicht mehr öffentlich zugänglich sind.

Fotolia-Abmahnung wegen falscher Urheberangabe

Nachdem es im vergangenen Jahr bereits mächtig Ärger um die Verwendung und Quellangaben bei Pixelio-Fotos gab, folgte nun eine Abmahnung zu Fotolia. Ein Nutzer wurde per Abmahnung zu einer Zahlung von 1.248,50 Euro aufgefordert, obwohl ein entsprechender Urheberrechtshinweis im Impressum, wie in den FAQ von Fotolia gefordert, verwendet wurde. Aus Sicherheitsgründen sollten Verwender von Fotolia-Fotos bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage einen Urhebervermerk direkt am Bild anbringen, um keine Abmahnung zu riskieren.

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