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Liefertermin entscheidet über Mehrwertsteuersatz

Wie jeder weiss, wird ab 01. Januar 2007 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozentpunkte erhöht.

Was aber vielleicht nicht alle wissen ist, dass der Liefertermin über den Mehrwertsteuersatz entscheidet und nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder bezahlung (z.B. bei Vorkasse). Das bedeutet: Bei einer Warenlieferung bis zum 31. Dezember 2006 berechnen Sie noch den bisherigen Mehrwertsteuersatz von 16%, bei einer Lieferung ab dem 2. Januar 2007 jedoch bereits 19 %.

Mhm, wenn also bei Vorkasse das Geld zu spät eintrudelt und sich dadurch der geplante Liefertermin ins neue Jahr verschiebt muss müsste der Verkäufer also einen Nachschlag vom Käufer verlangen. Macht das jemand?

Doof auch bei Verkauf von Leistungen (z.B. Wartungsverträgen) die ins nächste Jahr hineinreichen. Hier müssen dann doch wohl zwei Rechnungen geschrieben werden – oder?

Über sachdienliche Hinweise via Kommentarfunktion freue ich mich.

Nachtrag – Anbei die Aussage Steuerberaters einer mitlesenden Shopbetreiberin: "Es wird auf die Leistungsausführung abgestellt. Wird die Leistung in 2006 erbracht, dann 16%. Nach Recherche haben wir festgestellt, die Leistung ist erbracht, wenn die Ware das Haus verlässt. Wird die Ware am 29.12. an DPD übergeben sind 16% Ust in Rechnung zu stellen. (diese Info stellt selbstverständlich keine rechtsverbindliche Beratung dar)

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