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Erweiterte Impressumspflichten für Österreichische Websites

Der Österreichische Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig ein neues Mediengesetz verabschiedet. Danach sind zukünftig alle Websites verpflichtet, ein Impressum mit mindestens Namen und Adresse zu führen.

Weiter gehende Folgen haeben die neuen Bestimmungen für Online-Publikationen, wie die ORF Futurezone berichtet.
"Eine Website ist in Zukunft, so wie etwa auch ein mindestens vier Mal jährlich erscheinender elektronischer Newsletter, ein periodisches elektronisches Medium", so Schmidbauer. "Der Betreiber oder Versender wird automatisch zum Medieninhaber." erläutert Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Experte für Internet-Recht gegenüber ORF Futurezone.

Führen Websites Inhalte, die geeignet sind, "die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen", gelten noch strengere Regeln, die neben einer erweiterten Impressumspflicht auch Entschädigungsregelungen, Kennzeichnungspflichten und weiteres enthalten.

Dabei ist jedoch nicht ganz klar, was für Inhalte einer Website zu einer solchen Eingruppierung verhelfen können. Ausschlaggebend ist nämlich nicht, ob der Betreiber eine Beeinflussung der Meinungsbildung bezweckt, sondern ob die Inhalte ‚objektiv‘ dazu geeignet sind. So wird laut ORF Futurezone als Beispiel angegeben, "dass wenn auf der Website eines Gärtnereibetriebes auch umweltpolitische Themen erörtert werden, dies ausreicht, um zur vollen Anwendung des Mediengesetzes zu gelangen".

Internet 4 Jurists zeigt eine übersichtliche Darstellung der Novelle. Die Änderungen sind dabei grau markiert und Neufassungen in einer zusätzlichen Spalte rechts dargestellt.

Die Änderungen sollen bereits am 1. Juli 2005 in Kraft treten.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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