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What’s new: Juristische Neuigkeiten im Juli

Sommerzeit, Sonnencremezeit: Wer solche und auch andere kosmetische Produkte vertreibt, sollte tunlich die seit ein paar Tagen geltende Rechtslage beachten. Daneben haben wir diesmal ein paar wissenswerte Informationen für e-Trader zusammengestellt.

Kosmetische Mittel: Neue EU-Vorschriften gelten ab sofort!

Seit dem 11.07.2013 müssen alle kosmetischen Mittel in den Ladenregalen – sowohl in der EU hergestellte kosmetische Mittel als auch in Drittländern hergestellte – vollständig der Kosmetikverordnung entsprechen; dadurch werden strengere Sicherheitsstandards garantiert und die Verbraucher erhalten mehr und bessere Informationen. Zu den hiervon betroffenen Produkten gehören übrigens nicht nur Make-Up, Parfüm und Aftershave, sondern auch Produkte, die von entscheidender Wichtigkeit für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher sind, wie beispielsweise Sonnencreme, Zahnpasta und Reinigungsprodukte.

Die neue Kosmetikverordnung wurde schon 2009 verabschiedet, tritt nach einer langen Übergangsfrist aber erst jetzt in Kraft. Die ersten europäischen Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel wurden schon vor 35 Jahren erlassen und sind insgesamt siebenmal überarbeitet worden. Wer die neuen Vorgaben noch nicht umgesetzt hat, sollte dies so zügig wie möglich nachholen – die Wettbewerbsverbände lauern sicher schon auf die Gelegenheit für eine Abmahnung.

Die Vertragsstrafenvereinbarung – ein wirksames Druckmittel

Ohne Druck geht manchmal nichts: Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Parteien bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen deutlich wirksamer, wenn eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten vereinbart ist – in IT-Verträgen können diese beispielsweise bei der Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichteinhaltung vereinbarter Service Level hilfreich sein.

Die Vertragsstrafe sich nicht immer vertraglich aushandeln; als Alternative kommt ggf. pauschalierter Schadensersatz in Betracht. Während die Vertragsstrafe auch als Druckmittel fungiert und kein Schaden nachgewiesen werden muss, erleichtert die Schadenspauschale aber lediglich den Schadensbeweis zur vereinfachten Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches

Neue eBooks der IT-Recht Kanzlei – kostenlos!

Beim Verkauf von Lampen über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG, die in Kürze durch die EU-Verordnung 874/2012 abgelöst wird? Und auch die Preisangabenverordnung (PAngV) macht Probleme: Auf welche Art und Weise hat man im Fernabsatzhandel (z.B. Internet/Katalog/Flyer etc.) Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen? Welche Besonderheiten sind bei Grundpreisangaben zu beachten? Welche Waren sind überhaupt grundpreispflichtig und welche Regelungen sieht die Preisangabenverordnung bei der Werbung für Kreditverträge vor? Auf all diese Fragen haben die kostenlosen eBooks der IT-Recht Kanzlei die passenden Antworten – einfach auf www.it-recht-kanzlei.de auf den Reiter „eBooks“ klicken und die gewünschten Dokumente herunterladen.

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