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Catch-All-Funktion soll Namensverletzung darstellen

Eine kaum glaubliche Entscheidung hat das Oberlandesgericht Nürnberg gefällt. Danach soll die sogenannte catch-all-Funktion eine Namensverletzung darstellen können und ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sein. Das ist gefährlich für Website-Betreiber und Host-Provider.


Bei der catch-all-Funktion handelt es sich um die (meist vom Provider vorgenommene) Einstellung, wonach die Eingabe jedweder third-level-Domain auf die Startseite des jeweiligen Internetangebotes führt. Im konkreten Fall ging es um die Domain „suess.de“. Der Kläger, ein Herr Süß, wandte sich dagegen, dass die Domain „vorname.suess.de“ auf das unter www.suess.de abrufbare Erotikportal umgeleitet wurde. Diese Umleitung wurde freilich nicht nur bei Eingabe des Vornamens des Klägers vorgenommen, sondern bei jeder beliebigen Eingabe einer third-level-Domain. Auch berlin.suess.de und sauer.suess.de aber auch sxghz3lm.suess.de führte zu dem Erotikportal.

Dies zeigt die ganze Absurdität des Falles. Dem Inhaber der Domain „suess.de“ ging es in keiner Weise um den Kläger. Er kannte den Kläger vermutlich nicht einmal. Vielmehr war die catch-all-Funktion eingestellt, so dass jede Eingabe einer third-level-Domain auf das Erotikportal umgeleitet wurde. Die Funktion dient vor allem dem Abfangen von Tippfehlern und Falscheingaben. Der User soll keine Fehlermeldung erhalten, sondern (wenigstens) die Startseite des Internet-Angebotes zu sehen bekommen.

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