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Bitkom fordert Ende des Abmahn-Missbrauchs

Abmahnwellen sorgen bei Onlinehändlern regelmäßig für großen Ärger und Betroffenen-Verbände wie Abmahnwelle e.V. und Fair-E-Com fordern schon lange eine Änderung der Rechtslage. Nun hat sich auch der ITK-Branchenverband Bitkom hinter Forderungen gestellt, das geltende Abmahnrecht zu überprüfen. „Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, erklärt Bitkom-Präsident Dieter Kempf. „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.“ Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der Bitkom unterstütze daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums (BMJ), um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen. Geringere Abmahnkosten sowie eine Einschränkung des vielfach missbrauchten „fliegenden Gerichtsstands“ sollen dem Plan des BMJ zufolge, den finanziellen Anreiz für Abmahnungen reduzieren.

Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie von Trusted Shops im Durchschnitt 5.300 Euro. Jeder zweite Händler sieht sich demnach durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. Für Bitkom-Präsident Kempf liegt hier der Schluss nahe, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht würden. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. „Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße“, erklärt Kempf.

Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält der Bitkom daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig. So seien etwa ein häufiger Grund für Abmahnungen Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Der Bitkom empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es ist im Internet kostenfrei verfügbar. Doch Vorsicht: Es gibt bereits erste Anwälte, die bereits die aktuelle, Ende 2011 veröffentlichte Widerrufsbelehrung für angreifbar halten. Und spätestens 2013 steht wegen europäischer Vorschriften eine erneute Neufassung der Vorschrift an.

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