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Datenschutz-Zentrum Schleswig-Holstein fordert zur Entfernung von Facebook-Fanpages und Gefällt mir-Buttons auf

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht.

Nutzertracking auch außerhalb der eigenen Seiten

Dass Facebook – auch nach den vergangenen Änderungen der Einstellungsmöglichkeiten im Profil nicht gerade ein Datenschutz-Vorbild ist, ist klar. Dass Facebook mittels seiner Social-Plugins auch das (personalisierte) Tracking des Surfverhaltens außerhalb der eigenen Seiten weiterführt, ist ein Problem, das es Seitenbetreibern nach deutschem Recht nachgerade unmöglich macht, „Gefällt-mir“-Buttons und verwandte Plugins rechtssicher in die eigenen Seiten zu integrieren. Leider. Denn die beliebte Plattform ist ein Ort, an dem man sehr einfach mit den Kunden ins Gespräch kommen kann – etwa auch um Probleme zu deeskalieren, wie Beispiele wie Telekom-hilft zeigen.

ULD: „Entsprechende Dienste sofort deaktivieren!“

Angesichts solch – aus Datenschutzsicht geradezu unglaublicher Verstöße – ist es kein Wunder, dass die verbreitete Nutzung von Facebook dem ULD ist schon länger ein Dorn im Auge ist. Es hat darum eine genauere technische Analyse der Funktionen (PDF, 1,5 MB) der Social Plugins gestartet, deren erste Ergebnisse die Haltung des ULD bestätigen. Tatsächlich sträuben sich einem die Haare, wenn man sieht, dass Facebook auch Nicht-Nutzer über alle Web-Seiten mit Facebook-Plugins trackt – diese Daten (mind.) zwei Jahre lang speichert und somit jederzeit auch rückwirkend personifizieren kann, sollte sich der Nutzer irgendwann registrieren.

Schon die Datenschutzverstöße gegenüber registrierten Nutzern rufen Datenschützer auf den Plan; doch es dürften es vor allem auch dieses illegale Tracking von Nicht-Nutzern sein, die die ULD nun zur Ankündgung drastischer Maßnahmen zwingt. Denn wenn man registrierten Facebook-Nutzern unterstellen dürfte, sicherlich wenigstens ein gewisses Gefühl dafür entwicklt zu haben, was Facebook an Daten über sie sammelt, so sind Nicht-Nutzer von Staats wegen natürlich unbedingt zu schützen – nicht zuletzt, weil sie sich evtl. bewusst eben NICHT der Datensammelwut Facebooks aussetzen wollten:

„Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.“

Thilo Weichert: „Facebook-Angebote sind rechtswidrig“

Konsequenterweise fordert das ULD Schleswig-Holstein darum nicht nur zur Entferung der „Gefällt-mir-Buttons“, sondern auch zur Abschaffung der Facebook-Pages an sich auf. Thilo Weichert, Leiter des ULD fährt gegenüber den Facebook-Diensten verbal harte Geschütze auf:

„Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.“

Er weist auch auf mögliche Alternativen hin. Zwar gäbe auch bei europäischen Social Media Networks durchaus datenschutzrechtliche Probleme, diese werden von der ULD aber wohl als geringer eingestuft, als die beim Marktführer:

„Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung; es gibt europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen. Dass es auch dort problematische Anwendungen gibt, darf kein Grund für Untätigkeit hinsichtlich Facebook sein, sondern muss uns Datenschutzaufsichtsbehörden dazu veranlassen, auch diesen Verstößen nachzugehen.“

Zuständigkeit des ULD auf Schleswig-Holstein begrenzt

Dass diese Aufforderungen jetzt auf Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein bezogen sind, liegt an der Verantworlichtkeit des ULD für eben dieses Bundesland – denn Datenschutz ist Ländersache. Doch andere Länder könnten nachziehen, zumal die Probleme mit Facebook schon länger auch im Fokus auch des Düsseldorfer Kreises (eines Zusammenschlusses von Datenschutzbeauftragten) steht. Und angesichts der massiven Verstöße gegen geltendes Recht dürfte Schleswig-Holstein das Thema sicherlich auch in die Länder-Konferenz der Datenschutzbeauftragten tragen.

Auch gibt sich Weichert im Interview mit Heise.de betont kämpferisch, er möchte die Initiative durchaus auch als Kampfansage an Facebook verstanden wissen. Bezüglich des Vorgehens gegen Websitebetreiber werde man dagegen „selektiv vorgehen“.

Facebook sieht (noch?) keinen Handlungsbedarf

Facebook dagegen zeigt sich „verwundert“ und gegenüber den Vorwürfen uneinsichtig. Dabei wäre es für Website-Betreiber wirklich ein Segen, wenn neben dem Datensammel-Ungetüm an Plugin einfach ein weiteres, an die strengeren „Privacy-Ansprüche“ in europäischen Ländern angepasstes Widget angeboten würde.

Unter dem erhöhten Wettbewerb duch Google+ könnte ein geballter europäischer Protest (auch von Websitebetreibern) vielleicht sogar die Bereitstellung einer solchen Alternative bewirken – Facebook täte jedenfalls sicherlich gut daran, sich in dieser Sache zu bewegen.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Nachtrag: In Nordrhein-Westfalen soll das Thema nun auch in den zuständigen Ausschuss des Landtages gebracht werden.

Nachtrag2: Der Landkreis Friedland ist der Aufforderung des ULD gefolgt. Mal sehen, wer noch alles seine Facebook-Seiten abschaltet…

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