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Achtung – Gefälschte Abmahnungen

Wie Wortfilter berichtet, haben manche Händler gefälschte Abmahnungen erhalten, in denen vorgeblich Claudia Bergfeld durch RA Clemens Rasch wettbewerbsrechtliche Vergehen abmahnt und entsprechend Geld gefordert wird.

Weder Claudia Bergfeld noch RA Rasch haben mit diesen Abmahnungen etwas zu tun. Herrn RA Rasch als Urheber der Schreiben vorzutäuschen ist allerdings schon sehr trickreich, da dieser durchaus als abmahnender Anwalt (allerdings vor allem bei Urheberrechtsvergehen und im Auftrag der Musikindustrie) im Netz bekannt ist.

Ein Anhaltspunkt dafür, dass die Abmahnung eine Fälschung ist, bietet der im Schreiben genannte Titel „Fachanwalt für Internetrecht“, denn einen solche Fachanwalts-Titel gibt es nicht.

Als Fälschungen sind die Abmahnungen nichtig und können ignoriert werden, Axel Gronen rät jedoch dazu, Strafanzeige wegen Betrugsversuches sowie ggf. Urkundenfälschung (der mitgesendeten Vollmacht) zu stellen. Die Urheber dieser miesen Masche sollten – so hofft Gronen – über die genannte Kontoverbindung leicht ausfindig zu machen sein.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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