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Keine Versandkosten-Angabe pro Artikel? Blöd…

Wie Heise gerade berichtet, hat der Media Markt über seinen werbebekannten Anwalt Joachim Steinhöfel angefangen, Onlineshops auf Basis der Preisangabenverordnung (PAngV) abzumahnen.

Seit 2003 regelt § 1 Abs. 2 die ‚erweiterten Informationspflichten‘, nach denen pro Artikel nicht nur nur die enthaltene MwSt., sondern auch die Versandkosten angegeben werden müssen. Während die Angabe der MwSt. i.d.R. kein Problem darstellt, fälllt vielen Online-Shops die Nennung des Versandkostenanteils schwer: Meist werden die Versandkosten erst nach Kalkulation der Gesamtbestellung aus dem Bestellwert berechnet.

Laut Heise will deshalb ein abgemahnter "großer Versender" die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. So wird man wohl in absehbarer Zeit sich auf ein Urteil in der Sache freuen dürfen. Dies hätte dann zu (er)klären, inwieweit die übliche Vorgehensweise, Versandkosten auf einer eigenen Seite bzw. in den AGB zu erläutern, der Ausnahme-Formulierung in der Preisangabenverordnung entspricht: "Fallen zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann."

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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