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Google reagiert auf die Abmahngefahr wegen fehlender Versandkosten

Vor drei Wochen entschied der BGH, dass auch in Produktlistungen bei Preissuchmaschinen zwingend auf etwaige Versandkosten hingewiesen werden muss. Dieses Urteil betraf unseres Wissens ausschließlich die Preissuchmaschine von Google, namens Froogle bzw. Google Base.

Nun verkündet der shopbetreiber-blog.de Erfreuliches: Google hat darauf reagiert und ein Versand-Attribut entwickelt, welches Händler jetzt nutzen können. Noch zeigt Google Base die Versandkosten nicht mit an. Wann dies
geschehen soll, wird auch nicht gesagt. Google will die Händler dazu auf dem Laufenden halten. Möchte man auf die Umsätze durrch Google Base in der Zwischenzeit nicht verzichten, kann zum Beispiel folgender Work-around genutzt werden.

Alle Infos und Hintergründe zum neuen Google Versand-Attribut lesen Sie bei den Kollegen vom shopbetreiber-Blog.de.

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