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VerpackungsV. – Antwort auf die Nachzügler-Frage

Eine Woche lang konnten Sie auf Shopanbieter.de Fragen an Fr. Norma Stangl (Forschgrün/Reasybid), seit 10 Jahren unabhängige Beraterin zur Verpackungsverordnung, zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung stellen. Eine Frage kam verspätet ‚rein, aber so eng sehen wir das ja nicht. zumal es eine Frage ist, die viele Händler beschäftigt:

Detlef Köpke

Sehr geehrte Frau Stangel,

Da ich nur gebrauchte Verpackung verwende, möchte ich gern wissen ob ich dafür auch bezahlen muß.

Vielen Dank. Viele Grüsse, Detlef Köpke

Stangl: Das kommt darauf an:

  • Wo die Verpackung anfällt: Lizenzierungspflichtig sind zunächst nur Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen.
  • Wenn ja, ob diese Verpackung schon mal als Verkaufsverpackung von vorherigen "Benutzer" bei einem Dualen System angemeldet war:
    1. wenn ja, dann sollten Sie sich nicht bei einem Dualen System anmelden müssen. Hierzu ist es aber notwendig, dass Sie von den "Vor-Benutzern" eine Bestätigung der Teilnahme haben.
    2. Wenn nein, dann müssten Sie diese Verpackungen anmelden

Hinweis: Die Frage wurden nach nach bestem Wissen und sorgfältigen Recherchen beantwortet. Die Antwort stellt jedoch K E I N E Rechtsberatung dar!

Übrigens ist das Ausschreibungsportal Reasybid nun in Vollfunktion online. Über Reasybid können Lizenzierungspflichtige ihre Verpackungsmengen ausschreiben, um Angebote der zugelassenen Dualen Systeme zu erhalten.. D.h., Sie können dort Ihre Anfrage inkl. Ihrer lizenzierungspflichtiger Mengen eingeben und diese Anfrage wird dann automatisch (anonymisiert) den angeschlossenen Dualen Systemen zugesendet. Nach einer gewissen Frist können Sie über das Portal die von den Dualen Systemen abgegebenen Angebote einsehen. Die Nutzung ist für Lizenzierungspflichtige kostenlos.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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