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Vollständigkeitserklärung: DIHK öffnet Abgabe-Portal

Seit gut drei Wochen ist nun das zentrale Portal des DIHK zur Abgabe der Vollständigkeitserklärungen online. Viel geht hier natürlich noch nicht – selbst der Gesetzgeber sitzt ja noch dran, die eigenen Gesetze in Umsetzungsvorgaben zu gießen (z.B. was die Lizenzierung von Eigenmarken angeht etc.). Insofern mahlen die Mühlen langsam…

Zur Abgaben der VE verpflichtete Unternehmen können sich ab Februar 2009 registrieren. Und die Liste der Unternehmen, die ihre VE abgegeben haben, wird sich natürgemäß erst ab Mai 2009 füllen. So richtig viel Interessantes gibt es also noch nicht auf dem Portal. Allerdings hat der DIHK nun seine Infos hier zusammengeführt, als da wären:

Besonders die FAQ ist sicherlich nur für diejenigen hilfreich, die sich mit der Materie bereits auskennen und auch in der einschlägigen Sprache sattelfest sind. Auch gut – alle anderen können sich ja unseres Gratis-Whitepapers bedienen, um die Novelle und daraus resultierenden Pflichten zu verstehen.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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