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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Dezember 2020

Obwohl das Jahr fast vorbei ist, hat der Dezember in Sachen Rechtsnews nochmal ordentlich etwas zu bieten. Fakt ist: Für den E-Commerce wird es nicht einfacher.

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Kraft

Nachdem die Politik über zwei Jahre an dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs gefeilt hat, ist es nun endlich in Kraft getreten. Allerdings hat sich bereits im Vorfeld die Ernüchterung breit gemacht, denn viel ändert sich in der Praxis nicht. So werden Verbände, wie etwa der Ido Verband, fast genauso weiter abmahnen können dürfen, wie vorher.

Lediglich bei den Mitbewerbern sind die Folgen schon jetzt spürbar: Mahnt ein Mitbewerber einen Konkurrenten ab, so darf er die Kosten der Abmahnung (meistens die Rechtsanwaltsgebühren) nicht mehr in Rechnung stellen, wenn es sich bei dem gerügten Sachverhalt um einen Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten handelt.

Rechtsanwalt Sandhage, der im Namen unterschiedlicher Unternehmen abmahnt und sich normalerweise vor allem auf den fehlenden OS-Link oder Formfehler in der Widerrufsbelehrung stürzt, hat kürzlich andere Verstöße ins Visier genommen. Seit neuestem mahnt er die fehlende Registrierung von Elektroartikeln oder aber das Werben mit einer falschen UVP ab. 

Das dritte Geschlecht muss in Online-Formularen berücksichtigt werden

Bereits seit zwei Jahren gibt es im Geburtenregister neben der Auswahl männlich und weiblich auch eine dritte Option „divers“. Diese Änderung wirkt sich nicht nur auf das Register aus, sondern auch auf Stellenbeschreibungen und auf Online-Shops. So stellte ein Gericht fest, dass die verpflichtende Auswahl der Anrede mit den Optionen Herr und Frau das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen verletzt, die dem dritten Geschlecht zugeordnet werden.

Geklagt hatte eine Person, die online bei der Deutschen Bahn ein Ticket erworben hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Abfrage nach der Anrede zum einen eigentlich gar nicht notwendig ist und zum anderen eine geschlechtsneutrale Ansprache in Kunden-E-Mails durch ein einfaches „Guten Tag“ ohne Aufwand umzusetzen sei. 

Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Der Bundesgerichtshof hat nun einen lange schwelenden Rechtsstreit beendet,der zwischenzeitlich auch beim EuGH lag. Die Frage, die geklärt werden musste, drehte sich um die Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung.

Nun steht fest: Eine Telefonnummer muss nur dann angegeben werden, soweit diese verfügbar ist und verfügbar ist sie dann, wenn an anderer Stelle auf der Homepage, zum Beispiel unter Service, eine solche Nummer angegeben wird. 

Paketabgabe im Online-Handel

Der Online-Handel gilt schon seit längerem als Sündenbock, wenn es um die Probleme des stationären Handels geht. Nun hat die Union vorgeschlagen, dass der E-Commerce zur Unterstützung der Innenstädte eine extra Abgabe pro Paket leisten soll. Diese soll dann in einen Fonds fließen, der wiederum die Innenstädte unterstützt. In der Begründung des Positionspapiers heißt es, dass der Online-Handel die Infrastruktur der Innenstädte nutzt, ohne dafür zu zahlen. Daher soll die Abgabe auch nur die Händler treffen, die rein online tätig sind. Händler, die auch stationäre Geschäfte führen, sollen nicht betroffen sein.

Der Händlerbund hat sich bereits entschieden gegen eine solche Abgabe ausgesprochen

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