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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2020

Der Monat Oktober hält gute Nachrichten für Online-Händler bereit: In gleich zwei Fällen musste der Ido Verband eine ganz schöne Schlappe einstecken.

Rechtsmissbrauch: Ido setzt Kleinunternehmer unter Druck

Wird ein Händler abgemahnt, so erklärt einem der Abmahner meist auch gleich, was passiert, wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und die Abmahngebühren nicht gezahlt werden: Es kommt zur Klage und die kann teuer werden. Wie teuer hängt vom Streitwert ab, den der Kläger veranschlagt.

Im Falle einer Händlerin hat der Ido Verband einen Streitwert von 10.000 Euro angesetzt. Das macht Kosten von 3.500 Euro, die die Händlerin tragen muss, wenn sie den Gerichtsprozess verliert. Dabei ging es um ein Produkt, welche gerade einmal knapp 60 Euro kostete. Die betroffene Händlerin ließ sich allerdings von diesen Kosten nicht abschrecken, was sich unterm Strich auch gelohnt hat:

Das Landgericht Bonn (Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 11 O 44/19) stellte fest, dass der Streitwert lediglich dem Zweck dient, kleine Unternehmen einzuschüchtern und damit rechtsmissbräuchlich ist.

Verschweigen der Herstellergarantie kein Abmahngrund

Neben der gesetzlichen Gewährleistung besteht oftmals noch eine Garantie, die vom Hersteller gegeben wird. Laut Ansicht des Ido Verbandes muss der Händler über so eine Herstellergarantie informieren. Tut er dies nicht, kann er abgemahnt werden. 

Das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 30.09.2020, Aktenzeichen: 36 O 36/19) sah das allerdings anders: Händler, die nicht über die Herstellergarantie informieren, haben keinen Wettbewerbsvorteil, sondern eher einen Nachteil. Verbraucher seien eher geneigt bei einem Händler ein Produkt zu erwerben, der über bestehende Garantien informiert, da sie hier mutmaßlich mehr für ihr Geld bekommen. 

Google muss ungerechtfertigte Bewertungen löschen

Schlechte Rezensionen sind immer ärgerlich. Das gilt besonders dann, wenn derjenige, der sich über das Unternehmen auslässt, nie Kunde war. In so einem Fall kann das betroffene Unternehmen allerdings Google dazu zwingen, die Bewertung zu löschen (Landgericht Köln, Beschluss vom 31.08.2020, Aktenzeichen: 28 O 279/20). 

Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigter Ware

Bei Waren, die nach Kundenwünschen gefertigt werden, kann der Händler das Widerrufsrecht ausschließen. Hintergrund ist der, dass der Unternehmer davor geschützt werden soll, ein Produkt zurücknehmen zu müssen, mit dem kein anderer Kunde was anfangen kann. Der Ausschluss des Widerrufsrechtes gilt auch dann, wenn der Händler noch gar nicht mit dem Auftrag begonnen hat, stellte nun der Europäische Gerichtshof fest.

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